Bremen (epd). Kinder und Jugendliche, die nach dem Krieg in psychiatrischen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe Misshandlungen ausgesetzt waren, können bis Ende Juni 2021 Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen. Die ursprünglich Ende 2019 abgelaufene und zunächst bis Ende 2020 verlängerte Frist soll nun ein letztes Mal verlängert werden. Die Voraussetzungen dafür werden nach Angaben der Bremer Sozialbehörde gerade geschaffen.
Die Zahlungen übernimmt die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Sie war 2017 von der Bundesregierung, allen Ländern sowie der evangelischen und katholischen Kirche errichtet worden, um behinderte und psychisch kranke Heimkinder zu entschädigen. Konkret geht es um Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik und bis 1990 in der DDR in Behinderteneinrichtungen oder der Psychiatrie waren.
Sie können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen bis zu 5.000 Euro erhalten. Wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Corinna Rüffer aus dem September hervorgeht, haben sich bis Ende Juli dieses Jahres rund 25.000 Menschen bei der Stiftung gemeldet, um Leistungen zu erhalten. Der Kreis der Berechtigten wird auf bis zu 256.000 Menschen geschätzt.
Infotelefon der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: 0800/221-2218 (montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“