Wichtiger Schritt auf dem Weg zur sichtbaren Gemeinschaft
Die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat in einer Stellungnahme die Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn” des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) gewürdigt. Die Studie greife die „Ergebnisse der ökumenischen Diskurse konstruktiv“ auf und leite daraus Folgerungen für das pastorale Handeln der Kirche ab. Der ÖAK empfiehlt in seiner Stellungnahme eine „wechselseitige Teilnahme an den jeweiligen Abendmahls- bzw. Eucharistiefeiern“ und hält sie auf dem Hintergrund der gewachsenen Übereinstimmungen der Kirchen über die entscheidende Bedeutung des Abendmahls „für theologisch verantwortbar“. Diese Empfehlung sei zwar – so die VELKD-Stellungnahme – durchaus weitreichend, nicht aber „übergriffig oder gar unbedacht“.
Die Bischofskonferenz hebt in ihrer Stellungnahme hervor, dass das Votum des ÖAK in erster Hinsicht die Menschen im Blick habe, die darunter litten, nicht gemeinsam Abendmahl bzw. Eucharistie feiern zu können und unterstreicht die Zielsetzung des Votums, das auf die persönliche Gewissensentscheidung der Gläubigen setze: Dieses Vertrauen in die sorgfältige Gewissensbildung werde dazu führen, „dass die Gläubigen aller Konfessionen sehr behutsam und respektvoll mit dem vorgeschlagenen Weg umgehen werden“.
Die Stellungnahme der Bischofskonferenz beschäftigt sich in der theologischen Argumentation zunächst mit der entscheidenden Bedeutung des Abendmahls, die zwischen den Kirchen unstrittig sei: In der Eucharistie, dem Abendmahl, gibt sich Christus selbst, er ist der Einladende. So kommt die Stellungnahme zu dem Schluss: „Die Bischofskonferenz sieht einen grundlegenden Schritt in der Verständigung über das Abendmahl darin, dass in ökumenischer Übereinstimmung Jesus Christus als Herr seines Mahles herausgestellt und die Einmaligkeit seines Kreuzesopfers bekräftigt wird.“ Sodann fragt sie nach den amtstheologischen Aspekten des Votums aus lutherischer Perspektive. Hier schließt sie sich der Überzeugung der Studie an, „dass eine Teilnahme lutherischer Gläubiger an römisch-katholischen Eucharistiefeiern möglich“ sei, sofern für die Teilnahme an der römisch-katholischen Eucharistiefeier nicht die vorbehaltlose Anerkennung der römisch-katholischen Amtstheologie explizit gefordert werde. Zugleich betont die Bischofskonferenz, man werde „mit den Orten und Gelegenheiten sehr respektvoll und in Anerkennung der Prägungen und Empfindungen des jeweiligen Partners und der Gläubigen umgehen und dabei sorgsam beachten, ob eine Teilnahme an der Mahlfeier der anderen Konfession in der konkreten Einzelgemeinde möglich ist“.
Die Studie sporne an, die Verständigung über offene Fragen im ökumenischen Dialog „theologisch verantwortlich und im Geist geschwisterlicher Verbundenheit“ weiter voranzubringen. Die Bischofskonferenz würdigt die Studie als einen wertvollen Beitrag der Theologie auf dem Weg zu einer sichtbaren Gemeinschaft der Kirchen.
Hinweis: Die Stellungnahme der Bischofskonferenz im Wortlaut unter: www.velkd.de/velkd-texte-190-Stellungnahme-BIKO-GTH. Die Studie des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK): Gemeinsam am Tisch des Herrn. Weiteres unter: Verlautbarungen der Bischofskonferenz.
Hannover, 16. März 2021
Pressestelle der VELKD
Henrike Müller