Beauftragter für Flüchtlingsfragen zu Beratungen der Europäischen Innenminister*innen über Asylrechtsreform
Am Donnerstag wollen die Innenminister*innen der EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg wichtige Weichen im Hinblick auf die seit Jahren festgefahrene Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik stellen. Dabei steht auch der Vorschlag im Raum, Asylverfahren verpflichtend bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen und durch die Absenkung der Anforderungen an sog. sichere Drittstaaten, Menschen ohne Prüfung ihres Asylbegehrens vereinfacht in diese Länder zurückzuführen.
Der Beauftragte des Rates der EKD für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein appellierte an die EU-Innenminister*innen, überkommene Konzepte, die das Europäische Asylrecht schwächen, aufzugeben: „Ich appelliere an Ihr humanitäres Gewissen, lassen Sie sich nicht zu populistischen Reflexen hinreißen und haben Sie den Mut zu einer humanen Flüchtlingspolitik und damit zu einer Reform, die die Effektivität des Asylsystems verbessert und den Flüchtlingsschutz stärkt“.
Stäblein sieht die aktuell diskutierten Vorschläge mit großer Sorge, da sie in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, die bestehenden Asylstandards in der EU weiter abzusenken und Inhaftierungen und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zu begünstigen. „Ein Neuanfang in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik, wie 2020 von der Europäischen Kommission proklamiert, sieht anders aus“, unterstrich der Bischof.
„Verpflichtende Grenzverfahren, Konzepte wie die „Fiktion der Nichteinreise“, wonach Asylantragstellende zunächst als nicht eingereist gelten, und die Verlagerung des Flüchtlingsschutzes in Länder außerhalb der EU durch die Ausweitung der Liste sicherer Drittstaaten, lehne ich ausdrücklich ab“, so der Bischof. Der Zugang zu fairen und effektiven Asylverfahren auf europäischem Boden müsse gewahrt bleiben ebenso wie menschenwürdige Aufnahmebedingungen. „Was wir brauchen, ist ein verpflichtender und solidarischer Verteilmechanismus sowie sichere und legale Wege in die EU und die Wiederaufnahme der staatlichen Seenotrettung im Mittelmeer“, betonte er.
Schließlich wäre schon viel gewonnen, wenn das aktuell geltende Recht in der EU von den Mitgliedstaaten endlich umgesetzt würde, so Stäblein.
Hannover/Brüssel, 7. Juni 2023
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt