Gemeinsame Stellungnahme der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –
bezüglich des Entwurfs zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Einführung der Bezahlkarte im Wege des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (BT-Drs. 20/9470)
Bezahlkarte hat Diskriminierungspotenzial
Die Kirchen sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine Einführung der Bezahlkarte aus, wie sie die Bundesregierung derzeit plant. Sie haben aber Bedenken gegen das intendierte Ziel der Karte, Schutzsuchende abzuschrecken und Migration nach Deutschland zu beschränken. Auch die geplanten Ausgestaltungs- und Durchführungsformen der Bezahlkarte sind den Kirchen zufolge problematisch. So sollen weder Überweisungen noch die Auszahlung von Bargeld möglich sein. Dies könnte zur Folge haben, dass beispielsweise Rechtsanwaltskosten nicht beglichen werden können, kostengünstigere Einkäufe auf dem Markt oder in Geschäften, die keine Kartenzahlung anbieten, nicht möglich sind.
Die Kirchen sprechen sich dafür aus, dass Asylsuchende schnell, unkompliziert und diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Leistungen kommen. Bei einer richtigen Ausgestaltung kann eine Bezahlkarte die Teilhabe am alltäglichen Leben erleichtern. Die beabsichtigten Einschränkungen der Bezahlkarte stehen einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung ihrer Nutzung entgegen.
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