„Wenn ausreisepflichtige Menschen in Haft genommen werden und über zunehmend längere Zeiträume auf ihre mögliche Abschiebung warten, müssen wir uns fragen, in welcher Weise das mit elementaren Würde- und Sicherheitsansprüchen dieser Menschen in Einklang stehen kann“, sagte Heinrich. Alle Menschen hätten dieselbe Würde und dieselben Menschenrechte, auch wenn klar sei, dass sie Deutschland verlassen müssten.
Am Donnerstag hatte sich Heinrich in Köln mit dem Verein „Abschiebungsreporting NRW“ getroffen, der auch von Kirche und Diakonie finanziert wird. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Synode der EKD ein wirksames Abschiebemonitoring im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie gefordert. Eine gesetzliche Regelung existiert derzeit nicht.