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EKD-Präses Anna-Nicole Heinrich gibt Kandidat*innen für die Nachwahl in den Rat bekannt – EKD


Nachwahl findet auf der EKD-Synode im November in Würzburg statt

Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich, hat heute (21. Oktober 2024) den Wahlberechtigten für die Wahl des neuen Rates der EKD die vorgeschlagenen Kandidat:innen mitgeteilt.

Durch das Ausscheiden bisheriger Mitglieder seit der vergangenen Synodentagung sind insgesamt drei Plätze zu besetzen. Der Wahlvorschlag des Ratswahlausschusses umfasst insgesamt vier Personen. Es kandidieren (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Kirchenpräsidentin Dr. Susanne Bei der Wieden,
  • Schwester PD Dr. Nicole Grochowina,
  • Bischof Dr. Christian Stäblein,
  • Andrea Wagner-Pinggéra

„Ich freue mich, dass es gelungen ist, vier Personen zu finden, die mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Erfahrungen allesamt eine Bereicherung für den Rat der EKD wären. Ich bin dankbar, dass sie bereit sind, die Zukunft der Kirche in herausfordernden Zeiten mitzugestalten“, sagte Heinrich.

Die Nachwahl erfolgt auf der 5. Tagung der 13. Synode der EKD, die vom 10. bis 13. November in Würzburg stattfindet. Wahlberechtigt sind die 128 Mitglieder der 13. EKD-Synode und die in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen. Dabei hat jede Landeskirche eine Stimme.

Für Sonntag, 10. November, ist die Vorstellung der Kandidierenden vorgesehen; die Wahl selbst ist für den 11. November geplant. Weitere Kandidat*innen können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden.

Die Wahlen in den Vorsitz des Rates der EKD werden am Dienstag, 12. November, auf Vorschlag des Rates von Synode und Kirchenkonferenz stattfinden.

Die neuen Ratsmitglieder werden in der Abschlussandacht der Synode am 13. November in ihr Amt eingeführt. Die aktuelle Ratsperiode endet 2027.

Dem Rat der EKD, der für jeweils sechs Jahre gewählt wird, gehören 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die Präses der Synode steht kraft ihres Amtes als Mitglied im Rat fest. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er mit theologischer und missionarischer Arbeit die Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD befördern, für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.