Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warf Dobrindt demgegenüber vor, einen der letzten legalen Wege für Schutzsuchende zu kappen. „Statt Menschen zu helfen, verschärfen Sie ihr Leid“, sagte Bünger. Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich bezeichnete die Aussetzung des Familiennachzugs als „unbarmherzig“. Sie sei zudem „ein integrationspolitischer Irrweg“, sagte er.
Die SPD stimmte dem Gesetz zähneknirschend zu. „Ich weiß, dass es vielen von uns sehr schwer fällt“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD). Die Aussetzung des Familiennachzugs sei ein Kompromiss.
Scharfe Kritik an der Aussetzung kam auch von Kirchen, Sozialverbänden und Menschenrechtsorganisationen, die unter anderem das Recht auf den Schutz von Ehe und Familie verletzt sehen. „Es ist ein Gebot der Nächstenliebe, dass alle Menschen, gerade auch Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte, nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben“, sagte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, dem „Tagesspiegel“ (Freitag).
Der AfD ging die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht weit genug. Es sei ein „viel zu kleiner Schritt“, sagte der Abgeordnete Christian Wirth. Dennoch wolle seine Fraktion zustimmen. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), stellte in der Debatte auch infage, ob die Aussetzung automatisch nach zwei Jahren endet. Man werde dann bewerten, wie hoch die Belastung der Kommunen sei, sagte er auf eine von ihm zugelassene Zwischenfrage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch.
Der subsidiäre Schutzstatus wird vergeben, wenn keine individuelle Verfolgung vorliegt, eine Rückkehr ins Heimatland wegen eines Kriegs, drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung aber dennoch nicht möglich ist. Das Recht auf Familiennachzug, das Flüchtlingen mit anderem Schutzstatus haben, wurde für diese Gruppe 2016 gestrichen. Nach zweijährigem Stopp wurde 2018 das auf 1.000 Plätze pro Monat begrenzte Kontingent geschaffen, über das Ehegatten, Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder subsidiär Schutzberechtigter nach Deutschland kommen konnten. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts ermöglichte es vor allem Kindern und Frauen die Einreise nach Deutschland.