Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Die beiden Kirchen kritisieren in ihrer Stellungnahme den Vorschlag eines GEAS-Umsetzungsgesetzes. Im Kern geht es in der größten Reform des Asyl- und Aufenthaltsrechts seit Jahrzehnten unter anderem um die Einführung von Rückkehrgrenzverfahren und beschleunigter Asylverfahren an den Außengrenzen, um die Ausweitung von Haftmöglichkeiten sowie die Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und der Datenerfassung innerhalb der EU. Insbesondere lehnen die Kirchen die geplante regelmäßige Unterbringung von Menschen in geschlossenen Zentren, und eine mögliche Ausweitung von Haftmaßnahmen entschieden ab. Solche Maßnahmen schränken pauschal Freiheitsrechte unverhältnismäßig ein. Die Kirchen betonen, dass die geplanten Einrichtungen de facto einen Freiheitsentzug für Schutzsuchenden darstellen können; sie fordern Zugang für Seelsorge und Sozialarbeit.

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