Zentrale Punkte zur Umsetzung des ForuM-Maßnahmenplans
Der ForuM-Maßnahmenplan prägt aktuell die Arbeit von Kirche und Diakonie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und befindet sich in der aktiven Umsetzungsphase. Seit dem 1. Januar 2025 koordiniert eine befristete Projektstelle bei der EKD in enger Abstimmung mit dem Beteiligungsforum und der Diakonie Deutschland die Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen die Reform der Gewaltschutzrichtlinie und die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle. Maßnahmen zu Schulung, Beteiligung und Sensibilisierung zeigen bereits Fortschritte.
Novelle der Gewaltschutzrichtlinie der EKD
Eine der zentralen und umfassendsten Maßnahmen. Eine Arbeitsgruppe mit rund 30 Vertreter*innen aus Kirche, Diakonie, Betroffenenvertretungen und Fachstellen arbeitet an einer grundlegenden Überarbeitung. Ziel ist es, die bestehenden Standards für Prävention, Intervention und Schutzkonzepte in allen Landeskirchen und diakonischen Verbänden zu schärfen und zu vereinheitlichen.
Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle
Bis Ende 2026 soll eine Beschwerdestelle für Betroffene entstehen. Ein Konzeptentwurf wurde erarbeitet und wird derzeit im Beteiligungsforum weiterentwickelt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Zuständigkeiten klar zu regeln.
Standards in Aus-, Fort- und Weiterbildung
Es wurden erste gemeinsame Standards zur Anerkennung kirchlich-diakonischer Ausbildungsstätten festgelegt. Künftig soll das Thema sexualisierte Gewalt stärker in die Pfarramtsausbildung und andere Berufsprofile integriert werden, mit Fokus auf Reflexion von Macht und Rolle.
Beteiligung und Kooperation
Das Kammernetzwerk arbeitet in Projektgruppen, an denen auch Betroffene als Expert*innen mitwirken. Ergebnisse werden bis Ende der Ratsperiode erwartet.
Sensibilisierung
Breite Schulungsinitiativen laufen; Multiplikator*innen werden gezielt geschult, um in allen kirchlich-diakonischen Bereichen zu sensibilisieren. Landeskirchen und -verbände entwickeln zielgruppenorientierte Formate und Curricula, z. B. für diakonische Arbeitsfelder.
Erinnerungskultur
Erste Ideen für angemessenes Erinnern werden in Landeskirchen und im Beteiligungsforum entwickelt. Die Arbeit der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAKs) könnte langfristig auch hier weitere Impulse liefern.
Vereinheitlichung der Personal- und Disziplinaraktenführung
Die Ergebnisse der ForuM-Studie zur Aktenführung werden in einen laufenden Reformprozess integriert, der sich jedoch verzögert hat. Dennoch wurden hier die Erkenntnisse aus ForuM ausgewertet und bereits ein Gutachten angefordert, um die Bearbeitung zeitnah fortsetzen zu können.
So blicken Betroffene auf den ForuM-Maßnahmenplan
Matthias Schwarz bewertete den ForuM-Maßnahmenplan aus Sicht der Betroffenen ambivalent. Auf den ersten Blick, so sagte er, bringe der Plan für Betroffene im Alltag wenig spürbare Verbesserungen – Maßnahmen wie die Novelle der Gewaltschutzrichtlinie wirkten zunächst abstrakt und weit entfernt von den konkreten Problemen Betroffener. Auf den zweiten Blick hob er positiv hervor, dass die Einrichtung einer Ombudsstelle in Arbeit sei und das Recht auf Aufarbeitung verankert wurde – kritisierte aber, dass die Umsetzung erst 2026 zu erwarten sei und manches im Zeitplan nach hinten gerutscht sei.
Auf den dritten Blick sah Schwarz durchaus potenzielles Veränderungspotenzial: Wenn die Maßnahmen konsequent umgesetzt würden, könnten sie künftig dazu beitragen, dass mit aktuellen Fällen besser umgegangen wird, Gemeinden und Einrichtungen sicherere Räume werden und Verfahren vergleichbarer und gerechter ablaufen.
Gleichzeitig warnte er vor drei Gefahren in der Umsetzung:
- Die Arbeit an der Gewaltschutzrichtlinie zeige, wie groß und komplex die Aufgabe sei – Betroffene im Beteiligungsforum stießen dabei an ihre Grenzen und spürten ein deutliches Machtgefälle gegenüber kirchlichen und diakonischen Stellen, Entscheidungsträger*innen und Expert*innen aus anderen Bereichen.
- Zwischen Kirche und Diakonie bestünden strukturelle und rechtliche Unterschiede, die die Umsetzung erschwerten; es bleibe offen, ob sich diese Differenzen wirklich überwinden ließen.
- In vielen Bereichen sei die Tatsache sexualisierter Gewalt noch nicht in den Leitungen angekommen – manche diakonische Einrichtungen zeigten geringe Bereitschaft zur Mitarbeit, und in Gemeinden höre man oft: „Es ist doch mal gut.“
Sein Fazit: Nach einem Jahr lasse sich noch kein abschließendes Urteil ziehen – der ForuM-Maßnahmenplan sei ein notwendiger Anfang, doch seine Wirksamkeit für Betroffene müsse sich erst noch zeigen.