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Noch weit von Normalität entfernt – EKD


Das Furchtbare an dieser Krise seien die Beschränkungen bei der Abschiednahme, fügte Neuser hinzu. Auch wenn es jetzt Lockerungen und Öffnungen gebe, sei die Situation noch „absolut anders als vor der Krise“. Nach wie vor könnten sich die Menschen im Trauerfall nicht umarmen, nicht kondolieren, sich nicht an die Hand nehmen. Insofern bleibe es nach wie vor schwierig für die Angehörigen, sich nicht allein zu fühlen. „Das müssen die Bestatter, aber auch die Kirchen in irgendeiner Form auffangen“, sagte Neuser.

Bestattungsunternehmen als systemrelevant anerkennen

In diesem Zusammenhang bekräftigte er die Forderung, alle Bestattungsunternehmen bundesweit als systemrelevant anzuerkennen. Zwar werde von allen betont, wie wichtig Bestatter seien, nicht nur in der derzeitigen Krisensituation. Aber in den meisten Bundesländern verweigere man ihnen die Anerkennung als systemrelevanten Beruf. Allerdings hätten alle Bundesländer zugestimmt, Kinder von Bestatterinnen und Bestattern in die Notfallbetreuung aufzunehmen.

Die Versorgung der Bestattungsunternehmen mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln während der Corona-Krise habe sich dagegen nur bedingt verbessert, sagte Neuser weiter. Es gebe positive Beispiele aus einzelnen Bundesländern wie Bremen, Berlin und Thüringen, wo Bestatter an den Länderbestellung von Schutzausrüstungen partizipieren konnten. Aber in anderen Ländern sei dies nicht der Fall.

Trauerfeiern „nicht ins Unendliche hinauszögern“

Neuser bezeichnete die Umsetzung der von den Bundesländern vorgegebenen Schutzmaßnahmen bei Beerdigungen und Trauerfeiern als richtig und notwendig, vor allem wegen der vielen älteren Teilnehmer. Aber auch wenn jetzt die meisten Trauerhallen unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder offen sind und die Teilnehmerbegrenzungen aufgehoben oder zumindest erhöht wurden, bleibe es weiter eine Ausnahmesituation. Beschränkungen gebe es auch weiter beim Gesang. Wie bei den kirchlichen Gottesdiensten sei Musik nicht uneingeschränkt möglich, Blasinstrumente seien meist noch untersagt.

Obwohl die Möglichkeit besteht, eine Trauerfeier zu verschieben, sollte man es „nicht ins Unendliche hinauszögern“, sagte Neuser. Die Regelungen zur Beisetzungspflicht seien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Nordrhein-Westfalen etwa müsse eine Urne sechs Wochen nach der Kremation nachweislich beigesetzt werden. Wer eine Trauerfeier zu lange hinausschiebe, könne nicht richtig abschließen.

Stephan Cezanne (epd)