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Menschen mit Behinderungen kehren in Werkstätten zurück – EKD


In den Werkstätten sind Laufwege markiert und, wo nötig, wurden Plexiglaswände zwischen den Arbeitsplätzen angebracht. Pausenzeiten habe man entzerrt, erläutert Woyna. Masken müssten Beschäftigte und Betreuungspersonal nur aufsetzen, wenn zum Beispiel der Abstand von 1,5 Metern aufgrund einer Pflegesituation nicht eingehalten werden könne.

Öffnung auch eine Frage des Platzes

Die Öffnung der Werkstätten erfolge überall in kleinen Schritten, betont Petra Welzel vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe. Dem Verband gehören 20 Werkstätten evangelischer Träger an, in denen rund 17.000 behinderte Menschen in Beschäftigung oder Ausbildung sind. Durchschnittlich ein Viertel der Belegschaft sei in der ersten Woche nach Aufhebung des Betretungsverbots erschienen, so die Referentin im Diakonie-Zentrum für Teilhabe, Inklusion und Pflege. In den kommenden Wochen wolle man die meisten Beschäftigten zurückholen. Das hänge unter anderem davon ab, wie viel Raum der einzelne Betrieb habe.

„Menschen mit stärkeren Einschränkungen, die die neuen Regeln nicht verstehen und das Abstandsgebot nicht einhalten können, werden in den Werkstätten zunächst noch nicht wieder arbeiten können“, macht Welzel deutlich. Für sie müssten individuelle Lösungen gefunden werden, was bedeuten könne, dass mehr Betreuung nötig sei.

“Wir setzen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz auch auf Freiwilligkeit“, sagt Welzel. Wer in der jetzigen Situation noch nicht wiederkommen will oder kann, bekomme dennoch sein Arbeitsentgelt, so die Referentin.

Bei den Diakonischen Werkstätten in Minden erschienen am vergangenen Montag 150 der 1.050 Beschäftigten wieder zum Dienst, berichtet Geschäftsbereichsleiter Mark Westermann von der Diakonie Stiftung Salem. Zwei Tage später seien es etwa doppelt so viele gewesen, nachdem auch der Fahrdienst wieder hätte starten können. 700 der Arbeitskräfte wohnen zu Hause.

Arbeitsangebote mussten neu organisiert werden

Vor dem Neustart habe man allen Beschäftigten ein zehnseitige Schutzkonzept in Leichter Sprache per Post zugeschickt, um sie auf die neue Situation am Arbeitsplatz vorzubereiten, erzählt Westermann. Davor habe ein Teil des Betreuungspersonals die Menschen zu Hause und in den Wohnheimen aufgesucht, um Arbeitsangebote neu zu organisieren. Noch sei offen, wie Personen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf wieder integriert werden können.

„Das Mitte März plötzlich verhängte Betretungsverbot für die Behindertenwerkstätten war für viele Beschäftigte ein Drama“, sagt Diakonie-Referentin Welzel. Sie halte die Maßnahme zwar gerechtfertigt, um die Corona-Infektionskette zu unterbrechen. Doch hätten auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben: „Es ist gut, ihnen dieses Recht jetzt wieder zu gewähren.“

Thomas Krüger (epd)