Würdigung von Präsident Hartmann nach 12 Jahren in der Leitung der Generalsynode
Am Nachmittag ist die digital durchgeführte 7. und letzte Tagung der 12. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zu Ende gegangen. Beschlossen wurde unter anderem der Doppelhaushalt 2021/2022. Zwei Verordnungen der Kirchenleitung, die auch in Zukunft eine digitale Tagung der Generalsynode ermöglichen, wenn eine Tagung in Präsenz nicht durchführbar ist, wurden von der Synode bestätigt.
Zum Ende der Tagung dankte der Leitende Bischof, Landesbischof Ralf Meister, den Synodalen, dem Präsidium und dem Präsidenten der Generalsynode, Prof. Dr. Dr. h. c. Wilfried Hartmann, der 24 Jahre Mitglied der Synode und zwölf Jahre ihr Präsident war. Im Namen der Synodalen würdigte der Synodale Jonas Straßer die Arbeit des scheidenden Präsidenten: Hartmann habe die VELKD mit „unübertrefflicher Sitzungsleitung mutig und stark in die Zukunft geführt“.
Als zukunftsweisende Entscheidung bekräftigten die Synodalen in einer Entschließung zum Bericht des Präsidiums den 2018 gefassten Beschluss zur Beteiligung junger Menschen. Mindestens acht Mitglieder der Generalsynode werden ab 2021 unter 27 Jahren sein, das sei „ein großartiger Ausblick“. In Abstimmung mit den Präsidien der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) gab die amtierende Synode eine Empfehlung zur zukünftigen Neugestaltung der verbundenen Synodentagung an die 13. Generalsynode weiter, die im Mai 2021 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Die Empfehlung sieht unter anderem eine Verkürzung der Gesamttagungsdauer der verbundenen Tagungen vor.
Der Bericht des Leitenden Bischofs stand unter der Überschrift „Kirche im Exil“. Die Mitglieder der Generalsynode unterstrichen die Deutung, wonach die gegenwärtige Situation die bisherige Normalität infrage stelle, zur Selbstkritik auffordere und der Erinnerung an das diene, was wirklich trägt. Sie bekräftigten zudem, dass die Gemeinsamkeit in der Gottesdienstgestaltung durch gemeinsame Agenden „Teil der lutherischen wie der weiteren evangelischen Identität“ sei. In einer Entschließung zum Catholica-Bericht betonte die Generalsynode, dass die Kirchen ihren Auftrag zum
Wirken in der Öffentlichkeit gemeinsam wahrnehmen, „einen Beitrag zu den drängenden ethischen Fragestellungen“ leisten und sich „in den notwendigen Veränderungsprozessen unserer Zeit gegenseitig ergänzen“ und unterstützen sollten. Fragen, die sich auf die Abendmahlspraxis und die liturgische Gestaltung der Gottesdienste bezögen, bedürften einer weiteren theologischen Klärung.
Hinweis: Die 7. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD fand am 7. und 9. November 2020 in digitaler Form statt. Berichte, Bilder und Unterlagen zur Tagung finden Sie unter www.velkd.de/12-generalsynode.
Hannover, 9. November 2020
Pressestelle der VELKD
Henrike Müller