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Stellenanzeigen benachteiligungsfrei formulieren – EKD


Stellenanzeigen informieren über zu besetzende Stellen und vermitteln durch ihre Gestaltung, ihre Inhalte und ihre Wortwahl zugleich ein Bild von der Einrichtung, ihren Werten und ihrer Arbeitskultur. Niemanden durch die Sprachwahl ausschließen – das sollte auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden für Kirche und Diakonie Priorität haben, denn die Situation auf dem Arbeitsmarkt erfordert inzwischen ein aktives Werben um Fachkräfte. Damit dies gelingt hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Kooperation mit der Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen die Broschüre „Ansprechend, benachteiligungsfrei und rechtssicher – Tipps für die Formulierung von Stellenanzeigen“ herausgegeben.

„Chancengerechtigkeit ist mehr als die Abwesenheit direkter Diskriminierung. Stellenanzeigen sollten deshalb so gestaltet sein, dass sie alle fachlich geeigneten Personen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Lebensform oder weiterer Diversity-Kriterien – ansprechen“, sagt EKD-Oberkirchenrätin Kristin Bergmann, Leiterin des Referats für Chancengerechtigkeit. „Das ist bisher allerdings kaum der Fall.“

Mit der nun vorliegenden Broschüre klärt die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD über aktuelle rechtliche Vorgaben für Stellenanzeigen – wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft der Bewerbenden – auf und gibt Hinweise, wie Einrichtungen zum Ausdruck bringen können, dass sie Wert auf Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung legen.

Die Broschüre richtet sich an Personalverantwortliche in Kirchengemeinden und Kirchenverwaltungen, Werken und Diakonie sowie an Mitarbeitervertretungen und Gleichstellungsbeauftragte. Sie kann unter www.ekd.de/stellenanzeigen heruntergeladen werden oder im Referat für Chancengerechtigkeit (referat-fuer-chancengerechtigkeit@ekd.de) bzw. bei den landeskirchlichen Genderreferaten und Gleichstellungsstellen abgerufen werden.

Hannover, 5. März 2021

Pressestelle der EKD