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Rat der EKD gibt berufene Mitglieder der 13. Synode bekannt – EKD


Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur engagieren sich ehrenamtlich für die evangelische Kirche

Die 28 berufenen Mitglieder der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind heute bei der Sitzung des Rates in Hannover bekannt gegeben worden. Die Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur wurden gemeinsam von der EKD, der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) ausgewählt.

Berufen wurden (in alphabetischer Reihenfolge): Christine Axt-Piscalar (Professorin für Systematische Theologie), Ruprecht von Butler (Brigadegeneral), Albert Christmann (Gesellschafter der Oetker KG), Michael Domsgen (Professor für Ev. Religionspädagogik), Jonas Einck (Student), Judith Filitz (Pastorin), Michael Germann (Professor für Öff. Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht), Katrin Göring-Eckardt (Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen), Jan Götz (Notfallsanitäter u. Brandmeister Berufsfeuerwehr), Henriette Greulich (Studentin), Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin, MdB SPD), Sr. Nicole Grochowina (Communität Christusbruderschaft Selbitz), Hermann Gröhe (Rechtsanwalt, MdB CDU), Maxi Harmel (Studentin), Arnd Henze (Fernsehkorrespondent), Tabea Hildner (Studentin), Ingrid Kasper (Kirchenmusikdirektorin), Kristin Merle (Professorin für Praktische Theologie), Lydia Metz (Studentin), Jonathan Mylius (Student), Stefan Ruppert (Vorstand B. Braun Melsungen), Kevin Sachse (Prüfungsleiter), Maik Andres Schwarz (Student), Friedrich Straetmanns (Rechtsanwalt, MdB Die LINKE), Juliane Stückrad (Ethnologin und Kunsthistorikerin), Christiane Tietz (Professorin für Systematische Theologie), Johanna Will-Armstrong (Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel), Christian Wollmann (Direktor des Zentrums für Mission und Ökumene).

Acht der berufenen Personen sind Jungsynodale, die auf Vorschlag von Jugendverbänden und Studierendengemeinden nominiert wurden. Die 12. Synode hatte auf ihrer Sitzung im November 2019 in Dresden beschlossen, dass mindestens 20 von 128 Synodalen zu Beginn ihrer Amtszeit zwischen 18 und 26 Jahren alt sein müssen.

Weitere 100 Synodale werden durch die Synoden der 20 Landeskirchen der EKD gewählt. Die Synodalen werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt oder berufen. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratungen und Beschlüsse über Haushalt und Kirchengesetze. Des Weiteren berät die Synode über die Arbeit der EKD, erörtert Fragen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens und gibt dem Rat Richtlinien. Geleitet wird die Synode von dem oder der Präses, die dabei von einem Präsidium unterstützt wird. Präses und Präsidium werden von den Synodalen gewählt.

Die erste verbundene Tagung der neu formierten 13. Synode der EKD, der 13. Generalsynode VELKD und der 4. Vollkonferenz UEK vom 6. bis 8. Mai 2021 wird digital stattfinden.

Hannover, 26. März 2021

Pressestelle der EKD
Annika Lukas