Synode bringt Verschärfung des Disziplinarrechts auf den Weg
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ihre Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verstärken und die Aufarbeitung konsequent voranbringen. Entsprechende Schritte hat die Synode der EKD auf ihrer digitalen Tagung in Bremen auf den Weg gebracht. „Die Wunden sind tief, der Vertrauensverlust lässt sich nicht mit schönen Worten kleinreden, und das will auch niemand“, sagte die Präses der Synode der EKD, Anna-Nicole Heinrich. Prävention und Aufarbeitung seien nicht nur Thema für Synoden, sondern bleibende Aufgaben für die ganze Kirche. „Präventionskonzepte dürfen nicht erarbeitet werden, um in Schubladen zu landen, sondern sie müssen im kirchlichen Handeln jeden Tag umgesetzt werden – in jeder Gemeinde, in jeder Jugendgruppe, in jeder Einrichtung. Und gleichzeitig brauchen wir ein höheres Tempo, mit dem wir Aufarbeitung und Prävention vorantreiben“, so Heinrich.
Geplant ist unter anderem eine Verschärfung des kirchlichen Disziplinarrechts. Dabei soll auch die Begleitung von Betroffenen verbessert und der Zugang zu Informationen für sie erleichtert werden. „Das Ziel ist: Null Toleranz für Täter, maximale Transparenz für Betroffene“, so Heinrich.
Zudem soll eine synodale Kommission eingerichtet werden, die die fortlaufende Vernetzung der Synode mit Betroffenen und Beauftragtenrat sicherstellt. Die Beteiligung von Betroffenen soll darüber hinaus durch die Unterstützung eines Betroffenennetzwerkes gestärkt werden.
„Es ist dringend notwendig, dass wir als Kirche nicht die Deutungshoheit darüber beanspruchen, was passiert ist“, so die Präses. „Ich bin dankbar, dass viele der ursprünglichen Mitglieder des Betroffenenbeirats uns angeboten haben, ihre Hilfe, ihre Expertise einzubringen. Unser Anspruch muss sein, ihre Anliegen bestmöglich aufzunehmen“, betonte Heinrich.
Zuvor hatte der Sprecher des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns, eine gemischte Bilanz der bisherigen Schritte zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gezogen. „Ich möchte nicht verschweigen, dass trotz aller Fortschritte das letzte Jahr ein schwieriges war. Wir hatten uns mehr vorgenommen, als wir erreichen konnten. Wir haben erfahren, dass es auf unserem Weg harte Rückschläge geben kann, dass in bester Absicht Geplantes auch scheitern kann. Wir werden trotzdem nicht nachlassen“, so Meyns.
An den Beratungen in Bremen hatten sich auch ursprüngliche und aktive Mitglieder des derzeit ausgesetzten Betroffenenbeirats beteiligt. „Heute ging es uns ums Zuhören und miteinander Sprechen“, so Präses Anna-Nicole Heinrich.
Weitere Informationen unter:
https://www.ekd.de/missbrauch
https://hinschauen-helfen-handeln.de
Bremen, 8. November 2021
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 7. bis 10. November in Bremen. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 13. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Anna-Nicole Heinrich. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 20,2 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 13.200 Kirchengemeinden.
EKD-Synode 2021
Die 2. Tagung der 13. Synode der EKD findet vom 7. bis 10. November 2021 digital statt. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Synodentagung und der Wahl des neuen Rates der EKD.