Ebenfalls neu sei, dass in der „online“-Kategorie neben den Sendern auch Verantwortliche und Kreative eines Onlineformates wie Produzentinnen, Verleger, Autorinnen, Moderatoren und Regisseurinnen Beiträge einreichen könnten. Zudem könnten Videostreamingdienste ebenfalls in der Kategorie „Fernsehen“ Beiträge einreichen, das heißt, sie zählen neuerdings als „Sender“. Zudem werde der „Kinderfernsehpreis“ zum „Kindermedienpreis“ umbenannt. Hier könnten neben Fernsehsendungen auch Radiosendungen und Onlineangebote für Kinder eingereicht werden. In den klassischen Kategorien des Robert Geisendörfer Preises „Fernsehen“ und „Radio“ bleibe es dabei, dass Radio- und Fernsehsender Beiträge einreichen könnten, hieß es weiter.
Neu im Kreis der Stifterinnen und Träger ist laut Mitteilung die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mit der EKHN-Stiftung, die in die Jury des „Kindermedienpreises“ Irene Wellershoff als Jurorin entsendet. Cecilia Malmström, Produzentin der UFA, und der Medienwissenschaftler Dominik Speck verstärken die Vorjurys, die Programmdirektorin von Antenne Deutschland, Claudia Dinges, und Max Fraenkel von Studio Zentral unterstützen die Jury in der Kategorie „allgemeine Programme“.
Der Robert Geisendörfer Preis wird seit 1983 jährlich im Gedenken an den Publizisten Robert Geisendörfer (1910-1976) verliehen. Ausgezeichnet werden Sendungen und Onlineformate aus allen Programmsparten, die das persönliche und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken und zur gegenseitigen Achtung der Geschlechter beitragen. Mit dem Sonderpreis wird jeweils eine exemplarische publizistische oder künstlerische Leistung gewürdigt. Die Preise sind mit insgesamt 40.000 Euro dotiert, der Sonderpreis ist undotiert.
Das GEP, dem die organisatorische Betreuung des Preises obliegt, ist die zentrale Medieneinrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), ihrer Landeskirchen und Werke sowie der evangelischen Freikirchen. Zum GEP gehört unter anderem die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd).