Entzug von Ordinationsrechten und Versorgungsansprüchen wegen sexualisierter Gewalt
Ein Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat gegen einen nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen ehemaligen Mitarbeiter wegen sexualisierter Gewalt die höchstmögliche Disziplinarmaßnahme verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mitarbeiter während seiner Zeit als Pfarrer in einer Landeskirche in den 1980er Jahren in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat. Für diese Taten wurde er nun aus dem Dienst entfernt, was den Verlust seiner Rechte aus der Ordination, den Verlust der bestehenden Versorgungsansprüche und ein Tätigkeitsverbot in der evangelischen Kirche bedeutet. Gegen das Urteil kann er innerhalb von einem Monat ab Zustellung Rechtsmittel einlegen.
Der Mitarbeiter war zuletzt als Oberkirchenrat im Kirchenamt der EKD tätig, weshalb das Verfahren nach der Meldung durch eine betroffene Person bei der Landeskirche in erster Instanz vor dem Disziplinargericht der EKD verhandelt wurde. Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte die EKD bereits bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens nach Kenntnisnahme der Vorwürfe im vergangenen Jahr erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Strafverfolgungsverjährung eingestellt.
Nach dem Urteil aus erster Instanz werden sowohl die betreffende Landeskirche als auch die EKD weitere Aufarbeitungsschritte durch unabhängige und externe Expert*innen einleiten. Dazu gehört eine Prüfung aller Beschlüsse und Projekte, für die der verurteilte Mitarbeiter maßgeblich verantwortlich zeichnete.
Die EKD stellt sich dem Leid und dem Schmerz derer, denen im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie sexualisierte Gewalt angetan wurde. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie für die Unterstützung Betroffener und die Aufarbeitung vergangener Fälle ein. Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „ZentraleAnlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:
www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch
Hannover, 16. September 2022
Pressestelle der EKD