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Evangelische Kirche veröffentlicht Stellungnahme zu Suizidassistenz – EKD


Der Bundestag soll laut aktueller Tagesordnung am Donnerstag kommender Woche darüber entscheiden, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll. Es gibt dazu zwei Regelungsvorschläge.

Die Gruppe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) betont in ihrem Vorschlag das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Die Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.

Die EKD betont in ihrer Stellungnahme, dass im Falle einer Entscheidung für einen assistierten Suizid in einer Grenzsituation zur Achtung vor dem einzelnen Menschen gehöre, „die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen und sie seelsorgerlich zu begleiten“. Weiter heißt es: „Für diese Begleitung steht die evangelische Kirche bereit.“

2015 hatte sich die evangelische Kirche zusammen mit der katholischen Kirche für das letztlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Hilfe bei der Selbsttötung ausgesprochen. Dieses Gesetz hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 gekippt. Infolge des Urteils gab es in der evangelischen Kirche erneut eine kontroverse Diskussion über die ethische Zulässigkeit dieser Form von Sterbehilfe. Die katholische Kirche befürwortet in der aktuellen Debatte den Vorschlag der Gruppe um Castellucci und Heveling.