Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte Müller. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens.
Der Berliner Bischof Stäblein sagte, es gehöre zum menschlichen Gesicht der Gesellschaft und der Kirche, in bestimmten Einzelfällen Kirchenasyl zu gewähren. „Wo Vertrauen gebrochen und Miteinander aufgekündigt wird, protestieren wir auf das Schärfste.“
Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde der Nachbarstadt Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe.
Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares, Sascha Kellmann, sagte dem epd am Freitagnachmittag, er habe einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern. Über den Eilantrag habe das Verwaltungsgericht in Düsseldorf noch nicht entschieden.
Wie die rheinische Landeskirche und das Netzwerk Asyl in der Kirche NRW mitteilten, hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Dossier abgelehnt, das normalerweise in Kirchenasylfällen für die Einzelfallprüfung vorgelegt werden muss. Grund dafür sei laut Bamf gewesen, dass ein früheres Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Das Paar fällt demnach unter die sogenannten Dublin-Verfahren, die vorsehen, dass Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland einreisen, dort auch ihren Asylantrag stellen müssen. Das Paar war über Belarus nach Polen in die EU eingereist und war bereits einmal nach Polen zurückgeführt worden.
Dass kein Dossier beim Bundesamt eingereicht worden sei, sei jedoch kein Grund für die Räumung des Kirchenasyls, sagte Rafael Nikodemus, Beauftragter für Flucht und Migration der Landeskirche, dem epd. Die Kirchen hätten mit dem Land NRW zusätzlich zu der Vereinbarung mit dem Bamf eine entsprechende Übereinkunft. Die Räumung entspreche nicht den üblichen „Spielregeln“, sagte er, auch weil sie ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde erfolgt sei.