Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts befürworten die beiden Kirchen sehr, insbesondere dass Mehrstaatlichkeit ermöglicht und bisherige Einbürgerungshürden abgebaut werden. Sehr kritisch sehen die Kirchen hingegen den weitgehenden Ausschluss vom Anspruch auf Staatsangehörigkeit von Menschen, die Sozialleistungen nach SGB II oder XII beziehen: Das schließt Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige, Erwerbsunfähige, Alleinerziehende und viele junge Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung aus. Nach Auffassung und Menschenbild der EKD sind diese Menschen ein wertvoller Teil des „Staatsvolkes“ und sollten von der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung ausgenommen werden.
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
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