Bischöfin Kirsten Fehrs übernimmt kommissarisch Ratsvorsitz
Annette Kurschus ist heute mit sofortiger Wirkung vom Amt der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten und scheidet aus dem Rat der EKD aus. Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der EKD, nahm die Rücktrittserklärung für die Synode entgegen: „Ich habe Respekt vor dem Schritt, von allen Ämtern zurückzutreten, mit dem Annette Kurschus zeigt, welchen Stellenwert konsequentes Handeln beim Thema sexualisierte Gewalt – gerade im Interesse der Betroffenen – für die evangelische Kirche hat.“
Heinrich dankte für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Synode und Ratsvorsitzender. „Dein nachdenklicher Ton und deine klare Ausrichtung am Evangelium haben der Kirche in herausfordernden Zeiten gutgetan.“ Die Präses der Synode der EKD führte weiter aus: „Ich hoffe, dass die Entscheidung von Annette Kurschus nun den notwendigen Raum für die weitere Aufarbeitung des Falles und des Umgangs mit ihm schafft. Die Landeskirche von Westfalen steht in der hohen Verantwortung, dieses zu gewährleisten.“
Kirsten Fehrs, Bischöfin von Hamburg und Lübeck und stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende, wird das Amt der Ratsvorsitzenden ab sofort kommissarisch führen. Sie drückte ihren Respekt vor der Entscheidung von Annette Kurschus aus: „Für den Rat der EKD verbindet sich mit dem Rücktritt von Annette Kurschus die Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg bei Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt konsequent weiter voranzugehen.“ Sie würdigte die Entscheidung von Annette Kurschus: „Dein Schritt, von allen Ämtern zurückzutreten, verdient Hochachtung. Diese Geradlinigkeit und Konsequenz hat auch unsere Zusammenarbeit im Rat der EKD geprägt. Über acht Jahre warst Du mit Herz und klugem Wort überall da, wo Du gebraucht wurdest. Dafür danke ich Dir im Namen des Rates und wünsche Dir viel Kraft und Gottes Segen für alles, was jetzt ansteht.“
Anna-Nicole Heinrich und Kirsten Fehrs, beide Mitglieder im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD, bestätigten gemeinsam, den klaren Kurs der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und der Unterstützung betroffener Personen fortzusetzen: „Wir halten daran fest, den schwierigen und langen Weg der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie zu gehen. Und wir halten daran fest, dass auf diesem Weg betroffene Personen systematisch mitentscheiden. Dabei setzen wir auf die Struktur des Beteiligungsforums, die diese Mitwirkung nicht nur verspricht, sondern garantiert.“
Annette Kurschus ist seit dem 1. März 2012 Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. 2015 wurde Annette Kurschus Stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und widmete sich in diesem Amt besonders den Beziehungen der EKD zu den polnischen Kirchen. Im November 2021 wurde Annette Kurschus zur Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt. Als Ratsvorsitzende setzte sie mit Reden am Brandenburger Tor sowohl zu Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine als auch nach dem brutalen Überfall der Hamas auf Israel deutliche Zeichen der Solidarität für die Angegriffenen. Geschätzt wird die Theologin insbesondere für ihre wortkräftigen Predigten und ihre Leidenschaft, die Stärke der in den Bibelworten, Psalmen, Gebeten und Chorälen überlieferten Glaubenszeugnisse hochzuhalten.
Kirsten Fehrs ist Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche. Am 10. November 2021 wurde sie zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden der EKD gewählt. Dem Rat gehört sie seit 2015 an. Bischöfin Kirsten Fehrs engagiert sich für den Dialog der Religionen. Der Einsatz für sozial benachteiligte Menschen, für Flüchtlinge und für Gewaltopfer ist ihr ein wichtiges Anliegen.
Dem Rat der EKD gehören für eine Amtsperiode von sechs Jahren 15 Mitglieder an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; die oder der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft Amtes. Die aktuelle Amtszeit des Rates endet mit der nächsten Ratswahl im November 2027. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam in getrennten Wahlgängen mit Zweidrittelmehrheit den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.
Scheidet ein Mitglied aus dem Rat aus, erfolgt für dieses eine Neuwahl für den Rest der Amtsdauer des Rates. Sie wird von einem Ratswahlausschuss vorbereitet, der Synode und Kirchenkonferenz spätestens zwei Wochen vor Beginn der Synodaltagung einen Wahlvorschlag für den zu besetzenden Platz im Rat vorlegt. Im Jahr 2024 tagt die Synode von 10. bis 13. November. Scheiden Ratsvorsitzende vorzeitig aus dem Rat aus, so führen ihre Stellvertreter den Vorsitz bis zu einer Neuwahl weiter.
Hannover, 20. November 2023
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt