In den parlamentarischen Beratungen wurde durch Änderungen nun zwar klargestellt, dass die Seenotrettung nicht erfasst sein soll. Zwei am Mittwoch bekannt gewordene Rechtsgutachten kommen aber zu dem Schluss, dass dies nur für einen Teil der Paragrafen gilt und ausgerechnet nicht für die Regelung zu Minderjährigen.
„Dieser Formulierungsfehler in der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes kann nur ein Versehen sein – hätte jedoch fatale Auswirkungen, wenn er in dieser Fassung verabschiedet werden würde“, sagte Stäblein. „Ich erwarte von der Bundesregierung, in besonderer Weise vom zuständigen Innenausschuss, dass unverzüglich nachgebessert wird“, ergänzte der Theologe.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Helge Limburg, erklärte am Mittwoch, man werde die Rechtsgutachten prüfen. „Wenn sich gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf ergibt, werden wir den vornehmen“, sagte er. Der Innenausschuss des Bundestags hat das Gesetz allerdings schon abschließend beraten. Eine weitere Sitzung vor der Abstimmung im Plenum ist nicht vorgesehen.