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Fehrs sieht Fortschritte bei Verfahren für Missbrauchsopfer – EKD


Fehrs zufolge soll das Kirchenparlament im November über einen Maßnahmenplan entscheiden, der Konsequenzen aus der groß angelegten Studie über Missbrauch in der evangelischen Kirche ziehen soll. Danach könne man relativ schnell in die Umsetzung gehen, sagte die amtierende Ratsvorsitzende.

Der Plan wird voraussichtlich eine Reihe von Maßnahmen enthalten, darunter Änderungen am Disziplinarrecht. Das Thema Anerkennungsverfahren und -leistungen, wie die Kirche dies nennt, habe dabei „ganz weit oben gestanden“, sagte Fehrs. Die Verfahren und die Höhe der Zahlungen sind in den 20 evangelischen Landeskirchen bislang unterschiedlich geregelt.

Ende Januar hatte ein unabhängiges Forschungsteam die ForuM-Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie vorgestellt. Kritik der Forschenden daran, dass die Landeskirchen nicht alle Personalakten zur Verfügung gestellt hätten, wies Fehrs erneut zurück. Wie erbeten seien die Disziplinarakten eingebracht worden, wofür kirchliche Mitarbeitende in der Regel alle Personalakten nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt geprüft hätten.

Fehrs räumte „Verständigungsprobleme“ mit den Forschenden ein, wies den Vorwurf, es seien Akten absichtlich vorenthalten worden, aber zurück. Immerhin sei es der Kirche auch um genauere Einordnungen gegangen. „Wir geben doch nicht 3,1 Millionen Euro aus, um davon nichts zu erfahren“, betonte sie.

Das Thema sexualisierte Gewalt bleibe ein „absolutes Top-Thema“ für Kirche und Diakonie, sagte Fehrs auf die Frage, welches für sie das zentrale Thema sei, würde sie bei der Synode im November als Ratsvorsitzende gewählt. Seit dem Rücktritt von Annette Kurschus vom Amt der Ratsvorsitzenden ist Fehrs kommissarisch oberste Repräsentantin der deutschen Protestanten. Bei der Synodentagung im November in Würzburg werden Ratsvorsitz und neue Mitglieder für das Gremium gewählt.