Die Bundesregierung prüft, ob es mögliche Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten nach dem Vorbild einer Vereinbarung zwischen Italien und Albanien für Deutschland geben kann. Bislang hat sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eher skeptisch geäußert, während CDU und CSU sich klar für einen solchen Weg ausgesprochen haben.
Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich beklagte, die Diskussion drehe sich aus politischem Kalkül zu sehr um Abschottung und Ausgrenzung. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochdrehen“, sagte sie. Heinrich betonte, die evangelische Kirche werde sich auch zukünftig für den Schutz von Geflüchteten engagieren.
In ihrem Beschluss spricht sich die evangelische Kirche auch für die Beibehaltung des inzwischen infrage stehenden humanitären Aufnahmeprogramms für Menschen aus Afghanistan aus, „bis wenigstens diejenigen nach Deutschland einreisen können, die eine endgültige Aufnahmezusage erhalten haben“.
Auf Räumung von Kirchenasylen muss verzichtet werden
Ein Beschluss des Kirchenparlaments thematisiert das Kirchenasyl. Nach mehreren Räumungen von Kirchenasylen wirft der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Christian Stäblein den staatlichen Behörden eine Missachtung bisheriger Absprachen vor. „Es war ein gutes Agreement, dass wir auf solche Maßnahmen verzichten“, sagte der Berliner Bischof Stäblein. Er hoffe, dass man zur ursprünglichen Kooperation zurückkehre.
Kirchengemeinden gewähren abgelehnten Asylbewerbern Kirchenasyl, wenn sie besondere Härten erkennen. Seit 2015 gibt es zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. Sie sieht vor, dass die Gemeinden ein Kirchenasyl melden und ein Dossier einreichen. Das Bundesamt wiederum sagte damals zu, diese Fälle einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen.
Beschlüsse zum Thema Sexualisierte Gewalt
Zum Thema Missbrauch beschloss die Synode eine Änderung des Disziplinarrechts. Betroffene sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.
Am Nachmittag beschloss die Synode zudem einen zwölf Punkte umfassenden Maßnahmenplan zum Umgang mit Missbrauch. Er sieht vor, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten.