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Öffentlichkeit hat Anspruch darauf Positionen der Kirchen zu hören – EKD


Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und AfD war am 29. Januar im Bundestag ein Antrag verabschiedet worden, der dauerhafte Grenzkontrollen, Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze und eine unbefristete Inhaftnahme von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern fordert. Die Berliner Büros der Kirchen hatten sich zuvor mit einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete gewandt, in dem sowohl der Inhalt als auch die absehbare Inkaufnahme von Stimmen der in Teilen rechtsextremen AfD kritisiert wurden. Den Brief hatten die Leitungen der Berliner Büros der Kirchen unterzeichnet, Anne Gidion für die evangelische und Karl Jüsten für die katholische Kirche. Er erntet seitdem heftige Kritik aus der Union. Einzelne katholische Bischöfe distanzierten sich.

Auf die Frage, ob das Schreiben innerhalb der EKD nicht abgestimmt war, wie es Aussagen von CSU-Vertretern nahelegten, sagte Fehrs, es gehe bei den Stellungnahmen der Prälaten in Berlin zu Gesetzesvorhaben um „ordnungsgemäße, standardisierte Verfahren“. „Die erfolgen immer auf Grundlage der Beschlusslage der EKD“, sagte sie.