Das Bundeskabinett soll am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beraten, der den Familiennachzug für subsidiär Geschützte für zwei Jahre aussetzen soll. So haben es Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt gelten, ihnen aber dennoch Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges.
Stäblein bekräftigte: „Eltern und Kinder gehören zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien gehören zusammen.“ Stäblein nannte es ein Gebot der Nächstenliebe, dass gerade Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt blieben.
Ähnlich äußerte sich Heße: Das Grundgesetz stelle die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, sagte er der Zeitungsgruppe: „Dieses Schutzversprechen gilt für alle Familien in unserem Land – auch für schutzsuchende Familien“, erklärte der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen.