Appell an Bundesländer
Claus richtete sich explizit an mehrere Bundesländer, in denen es bisher keine Verpflichtung für Schulen gibt, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu verfassen. Sie könne nicht nachvollziehen, warum dies nicht überall vorgeschrieben sei, und fordere die fraglichen Länder auf, sich darum zu kümmern. Entsprechende Vorgaben fehlen bisher in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen.
Zusammen mit Claus stellte auch die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihren ersten Bericht auf Grundlage des neuen Gesetzes vor. Die Berichtspflichten wurden mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ eingeführt, das Mitte 2025 in Kraft trat. Die Regelung sicherte das Amt der Missbrauchsbeauftragten, die Aufarbeitungskommission und den Betroffenenrat gesetzlich ab und erweiterte ihre Kompetenzen.