{"id":6181,"date":"2023-10-11T13:31:56","date_gmt":"2023-10-11T13:31:56","guid":{"rendered":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2023\/10\/11\/ekd-plaediert-fuer-teilweise-streichung-aus-dem-strafrecht-ekd\/"},"modified":"2023-10-11T13:31:59","modified_gmt":"2023-10-11T13:31:59","slug":"ekd-plaediert-fuer-teilweise-streichung-aus-dem-strafrecht-ekd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2023\/10\/11\/ekd-plaediert-fuer-teilweise-streichung-aus-dem-strafrecht-ekd\/","title":{"rendered":"EKD pl\u00e4diert f\u00fcr teilweise Streichung aus dem Strafrecht \u2013 EKD"},"content":{"rendered":"<p> <br \/>\n<\/p>\n<div>\n<p>Konkret spricht sich der Rat der EKD als Leitungsgremium f\u00fcr eine \u201eabgestufte Fristenkonzeption\u201c aus, bei der zwischen den verschiedenen Schwangerschaftsstadien unterschieden werden soll. Dem Recht des Ungeborenen auf Leben in der Abw\u00e4gung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren sei mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmendes Gewicht einzur\u00e4umen, begr\u00fcndet die EKD ihren Vorschlag.<\/p>\n<p>\u00dcber die Fristen selbst sei noch n\u00e4her zu diskutieren, hei\u00dft es in der Stellungnahme, die selbst zwei Zeitr\u00e4ume als Orientierung nennt. Sp\u00e4testens ab der sogenannten extrauterinen Lebensf\u00e4higkeit, die \u00fcblicherweise ab der 22. Schwangerschaftswoche angesetzt werde, \u201esollte ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssig sein\u201c. Hinsichtlich m\u00f6glicher anderer oder weiterer Fristen m\u00fcsse ausgelotet werden, wie viel Zeit der Schwangeren minimal einger\u00e4umt werden sollte, um eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Das k\u00f6nnten die ersten zw\u00f6lf Wochen nach Empf\u00e4ngnis sein, hei\u00dft es in der Stellungnahme.<\/p>\n<p>Das Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine weitere Beratungspflicht begr\u00fcndet der Rat der EKD mit der \u201eirreversiblen Tragweite\u201c eines Schwangerschaftsabbruchs, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Autonomie betroffener Frauen. \u201eGerade Frauen, deren Selbstbestimmungsrecht durch \u00f6konomische Abh\u00e4ngigkeiten oder ihre Freiheitsanspr\u00fcche in Frage stellende Strukturen eingeschr\u00e4nkt ist, k\u00f6nnen von einem blo\u00dfen Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung unter Umst\u00e4nden keinen Gebrauch machen\u201c, argumentiert die EKD.<\/p>\n<p>In seiner Stellungnahme fordert der Rat der EKD zudem mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr die Rahmenbedingungen, die mit daf\u00fcr verantwortlich seien, dass sich Frauen und Paare f\u00fcr oder gegen ein Kind entscheiden. Das gelte etwa bei der Frage nach ausreichendem Wohnraum, zuverl\u00e4ssiger Kinderbetreuung sowie \u00f6konomischer Sicherheit durch Arbeitsm\u00f6glichkeiten und -bedingungen, die es erm\u00f6glichen, Familie und Beruf, auch als Alleinerziehende, miteinander zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der politischen Debatte um eine m\u00f6gliche Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218, nach dem Schwangerschaftsabbr\u00fcche grunds\u00e4tzlich verboten, in bestimmten Fristen nach einer verpflichtenden Beratung aber straffrei m\u00f6glich sind, hat auch die evangelische Kirche ihre Haltung dazu auf den Pr\u00fcfstand gestellt. Bislang war sie f\u00fcr die geltende rechtliche Regelung eingetreten, die von Kritikern vermehrt als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen angesehen wird. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz indes ist gegen Ver\u00e4nderungen der Rechtslage.<\/p>\n<p>Die von der Bundesregierung berufene Kommission f\u00fcr reproduktive Selbstbestimmung ber\u00e4t, ob und wie Abtreibungen au\u00dferhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollen. Im kommenden Fr\u00fchjahr soll sie Vorschl\u00e4ge vorlegen.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>EKD-Pressemitteilung:\u00a0Kurschus: \u201eEs geht um den gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen effektiven Schutz des Lebens\u201c<\/strong><\/p>\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Konkret spricht sich der Rat der EKD als Leitungsgremium f\u00fcr eine \u201eabgestufte Fristenkonzeption\u201c aus, bei der zwischen den verschiedenen Schwangerschaftsstadien<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":6182,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6181"}],"collection":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6181"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6181\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6183,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6181\/revisions\/6183"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6182"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6181"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6181"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6181"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}