{"id":7588,"date":"2024-12-18T09:24:05","date_gmt":"2024-12-18T09:24:05","guid":{"rendered":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2024\/12\/18\/rat-der-ekd-nimmt-stellung-zur-debatte-um-eine-novellierung-des-ekd\/"},"modified":"2024-12-18T09:24:06","modified_gmt":"2024-12-18T09:24:06","slug":"rat-der-ekd-nimmt-stellung-zur-debatte-um-eine-novellierung-des-ekd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2024\/12\/18\/rat-der-ekd-nimmt-stellung-zur-debatte-um-eine-novellierung-des-ekd\/","title":{"rendered":"Rat der EKD nimmt Stellung zur Debatte um eine Novellierung des \u2013 EKD"},"content":{"rendered":"<p> <br \/>\n<\/p>\n<div id=\"\">\n<div class=\"article--meta article--meta__border clearfix\">\n<p>                                    <time datetime=\"18.12.2024 08:00\" class=\"article--time\">18.12.2024<\/time><\/p>\n<p>                                     <strong class=\"article--type primus--overline\">Pressemitteilung<\/strong><\/p>\n<picture class=\"article--source-image image\"><source srcset=\"https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets\/20170622_ekd-Quellenlogo_141_rdax_423x118.png\"><!--<source srcset=\"\/ekd_de\/ds_img\/assets\/20170622_ekd-Quellenlogo_141_rdax_141x39.png 1x, \/ekd_de\/ds_img\/assets\/20170622_ekd-Quellenlogo_141_rdax_282x78.png 2x, https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets\/20170622_ekd-Quellenlogo_141_rdax_423x118.png 3x\">--><\/p>\n<p>    <\/source><\/picture>\n<\/p><\/div>\n<h2 class=\"article--sub-headline primus--sub-headline\">Expert*innen-Papier soll differenzierten \u00f6ffentlichen Diskurs bef\u00f6rdern und evangelische Perspektive eintragen<\/h2>\n<\/p><\/div>\n<div id=\"\">\n<p>Mit einem heute ver\u00f6ffentlichten Diskussionspapier nimmt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Stellung zur aktuellen Debatte zum Schwangerschaftsabbruch. Das von einer Arbeitsgruppe des Kammernetzwerks der EKD erarbeitete Papier tr\u00e4gt zentrale Aspekte und \u00dcberlegungen eines evangelisch-ethischen Beitrags zur gesellschaftlichen Diskussion. Zugleich versteht sich die Schrift als Impuls f\u00fcr eine konstruktive Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>\u201eAus Sicht des Rates geh\u00f6rt die\u00a0Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu den schwerwiegendsten ethischen Herausforderungen\u201c, so\u00a0die EKD-Ratsvorsitzende, Bisch\u00f6fin Kirsten Fehrs.\u00a0Dies gelte aber nicht nur f\u00fcr den Gesetzgeber, sondern auch f\u00fcr die Zivilgesellschaft. \u201eZiel ist der\u00a0effektive Schutz des Lebens, der sowohl dem ungeborenen Leben als auch der schwangeren Frau gilt,\u201c so die Ratsvorsitzende. \u201eRegelungen allein des Schwangerschaftsabbruches greifen dabei viel zu kurz. Der Fokus bei einer gesetzlichen Neuregelung sollte sich auf Aspekte konzentrieren, die einem effektiven Schutz des Lebens dienen. Zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure sind aufgefordert, zu einem kinder- und familienfreundlicheren Gesellschaftsklima beizutragen. Das braucht eine intensive, differenzierte und \u00f6ffentlich gef\u00fchrte Diskussion\u201c,\u00a0betont\u00a0Fehrs.<\/p>\n<p>Auf der Grundlage des Expert*innenpapiers hat der Rat der EKD in seiner j\u00fcngsten Sitzung auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs der Abgeordneten Ulle Schauws (Gr\u00fcne), Carmen Wegge (SPD) u. a., verbschiedet, der am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestags steht. Darin h\u00e4lt der Rat der EKD fest:<\/p>\n<ol>\n<li>Aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) handelt es sich bei dem Schwangerschaftskonflikt um einen <strong>unaufl\u00f6sbaren Konflikt: Dem Anspruch des Ungeborenen, geboren zu werden, steht der Anspruch an das eigene Leben gegen\u00fcber, dem sich die Schwangere ebenso ver\u00adpflichtet sieht. Beide Anspr\u00fcche gelten f\u00fcr sie unbedingt, und beide k\u00f6nnen aus einer christlichen Perspektive als Gottes Gebot verstanden werden. <\/strong>Es geh\u00f6rt zur Freiheit des Menschen, mit unterschiedlichen, konkurrierenden Anspr\u00fcchen konfrontiert zu werden. Gott entl\u00e4sst den Menschen in die Freiheit, sich zwischen solchen Anspr\u00fcchen vor seinem Gewissen verantworten zu d\u00fcrfen \u2013 sich aber auch verantworten zu m\u00fcssen. Jede gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass beide Anspr\u00fcche gleichberechtigt ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<li><strong>Die einzigartige Situation eines Schwangerschaftskonflikts erfordert Respekt vor der Freiheit und der Verantwortungsf\u00e4higkeit der Schwangeren. <\/strong>Daher muss die Schwangere letztlich selbst entscheiden und selbst entscheiden k\u00f6nnen. Diese Entscheidung muss sie vor ihrem Gewissen treffen. <strong>Niemand kann ihr darum diese Entscheidung abnehmen und niemand darf sie ihr abnehmen. Freiheit, Verantwortung und auch die M\u00f6glichkeit, dabei schuldig zu werden, bilden f\u00fcr die evangelische Ethik eine Einheit. Sie sind Grundbestandteile des evangelischen Menschenbildes.<\/strong> Eine verantwortete Entscheidung ist dabei nach evangelischer \u00dcberzeugung m\u00f6glich, weil der Unausweichlichkeit der Schuld\u00fcbernahme die Gnade Gottes gegen\u00fcbersteht. Aus menschlicher Perspektive m\u00f6gen konkurrierende Anspr\u00fcche als unaufl\u00f6sbares Dilemma erscheinen. Als Christ:innen sind wir aber sicher, dass im Horizont der eindeutigen Gewissheit von Gottes liebender Zuwendung eine verantwortliche Entscheidung m\u00f6glich wird.<\/li>\n<li>Aus evangelischer Perspektive ist daher ausdr\u00fccklich zu begr\u00fc\u00dfen, <strong>dass die vorgeschlagene Neuregelung einen moralisierend-belehrenden Ton vermeidet und jeder Stigmatisierung von Frauen entgegenzutreten versucht.<\/strong> Die rechtliche Struktur spiegelt diese Haltung wider und ist aus evangelischer Perspektive im Grundsatz zustimmungsf\u00e4hig.<\/li>\n<li><strong>Die EKD kann die Grundentscheidung mittragen, den Schwanger\u00adschaftsabbruch auf Verlangen der Frau in allen F\u00e4llen zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. <\/strong>Den Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren weiterhin im Strafgesetzbuch zu regeln, h\u00e4lt sie f\u00fcr unabdingbar.<\/li>\n<li>Das Instrument, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Anspr\u00fcche des Ungeborenen sowie der Schwangeren gleicherma\u00dfen ber\u00fccksichtigt werden, ist die psychosoziale Beratung. Sie muss daher verpflichtend und Gegenstand einer solchen strafrechtlichen Regelung sein. Die Beratung dient der Sicherung, dass die Schwangere \u00fcber die n\u00f6tigen Kenntnisse verf\u00fcgt, eine verantwortliche Gewissensentscheidung zu treffen. Den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen verpflichtenden Charakter unterst\u00fctzt die EKD daher vollumf\u00e4nglich. Ein rechtlich abgesichertes, nieder\u00adschwelliges, wohnortnahes, fl\u00e4chendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psychosoziales Beratungsangebot f\u00fcr Schwangere und ggf. ihre Partner ist aus evangelischer Sicht ein zentrales und unerl\u00e4ssliches Moment gesellschaftlicher Verantwortung. Gleichzeitig sind die im Gesetzentwurf enthaltenen <strong>Revisionen im Blick auf die Formulierung von Beratungszielen zustimmungsf\u00e4hig, ebenso wie die Anregung, durch den Einsatz digitaler Formate und eine optimierte Finanzierung die Zug\u00e4nglichkeit der Beratung zu verbessern. <\/strong>Den v\u00f6lligen Verzicht auf eine Wartefrist zwischen Beratung und Eingriff halten wir hingegen f\u00fcr nicht ad\u00e4quat. Wir pl\u00e4dieren f\u00fcr die bei sonstigen schwerwiegenderen medizinischen Eingriffen \u00fcbliche <strong>Wartezeit von in der Regel 24 Stunden.<\/strong> Bedenklich ist zudem, die Schwangere bis hin zur Geburt und losgel\u00f6st von der Beratung aus jeder rechtlichen Verpflichtung zu entlassen, wie das der Entwurf beinhaltet.<\/li>\n<li>Kirche, Staat und Gesellschaft d\u00fcrfen sich nicht ihrer <strong>Verpflichtung<\/strong> entledigen, ein Umfeld zu schaffen, das die Entscheidung f\u00fcr das Austragen einer Schwangerschaft erleichtert, und so die Konfliktsituation aufzul\u00f6sen helfen. Die flankierende Verbesserung der Situation von Kindern und Eltern, gerade auch in nicht allt\u00e4glichen Familienkonstellationen, ist sehr zu begr\u00fc\u00dfen und zu unterst\u00fctzen. Erg\u00e4nzend sollten \u2013 in enger Abstimmung zwischen Bund und L\u00e4ndern, staatlichen und freigemeinn\u00fctzigen Tr\u00e4gern \u2013 auch <strong>Pr\u00e4ventionsanstrengungen unternommen werden: durch eine niederschwellige, diversit\u00e4ts- und kultursensible Sexualaufkl\u00e4rung, durch die kostenlose Verf\u00fcgbarkeit von Verh\u00fctungsmitteln als Teil der Gesundheitsleistungen, durch eine intensivierte psychosoziale Beratung im Rahmen der Pr\u00e4nataldiagnostik sowie durch eine bessere Armutspr\u00e4vention gerade bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern.<\/strong><\/li>\n<li>Fazit: Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs geh\u00f6rt zu den schwer-wiegendsten ethischen Herausforderungen. Dies gilt nicht nur f\u00fcr den Gesetzgeber, sondern auch f\u00fcr die Zivilgesellschaft. Auf eine so anspruchsvolle Grundsatzfrage l\u00e4sst sich in einer pluralen Gesellschaft keine einm\u00fctige Antwort finden. Immer wieder neu m\u00fcssen Kompromisse geschlossen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf schreibt zwar in evangelischer Perspektive weitgehend zustimmungsf\u00e4hig den bereits bestehenden Kompromiss fort. Bei der gesetzlichen Neuregelung sollte allerdings <strong>der Fokus nicht ausschlie\u00dflich auf der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs liegen, sondern zus\u00e4tzlich auf die Aspekte gerichtet werden, die einen effektiven Schutz des Lebens erm\u00f6glichen, indem sie zu einem kinder- und familienfreundlichen Klima beitragen.\u00a0<\/strong>Das weitere Ausloten solcher Kompromisse braucht eine intensive, differenzierte und \u00f6ffentlich gef\u00fchrte Diskussion. Die EKD wird das Ihre zu einem solchen sachlichen Diskurs beitragen und das Gespr\u00e4ch sowie den theologischen Austausch mit allen Positionen und Gruppierungen suchen. Vor diesem Hintergrund appelliert die EKD auch an alle Ent\u00adscheidungstr\u00e4ger*innen, ihrer Verantwortung bei diesem sensiblen Thema in besonderer Weise gerecht zu werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Diskussionspapier sowie die Stellungnahme des Rates zum Gesetzentwurf sind abrufbar unter www.ekd.de\/schwangerschaftsabbruch.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"\">\n    <!-- Test for teaser --><br \/>\n    <!--Val: 1 --><\/p>\n<p>                    \t    <!-- SRC:  --><\/p>\n<aside class=\"article--aside quintus teaser teaser__related rs_skip rs_preserve\">\n<div class=\"teaser--article teaser--content\">\n<figure class=\"teaser--image\">\n                                                    <picture><source media=\"(max-width:935px)\" srcset=\"https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_625x352_60s.jpg 1x, https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_1250x704_60s.jpg 2x, https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_60s.jpg 3x\"><source media=\"(min-width:934px)\" srcset=\"https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_360x203_70s.jpg 1x, https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_720x406_70s.jpg 2x, https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_1080x608_70s.jpg 3x\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.ekd.de\/ekd_de\/ds_img\/assets_1875_x\/Teaserbild_Schwangerschaftsabbruch_rdax_625x352_60s.jpg\" alt=\"Teaserbild - Schwangerschaftsabbruch\"\/><br \/>\n                                                    <\/source><\/source><\/picture><figcaption\/>\n                                                <\/figure>\n<p class=\"quintus--text teaser--text\">Evangelische Perspektiven zur Debatte um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/aside>\n<div class=\"article--content\">\n<p>Hannover, 18. Dezember 2024<\/p>\n<p>Pressestelle der EKD<br \/>Carsten Splitt<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>18.12.2024 Pressemitteilung Expert*innen-Papier soll differenzierten \u00f6ffentlichen Diskurs bef\u00f6rdern und evangelische Perspektive eintragen Mit einem heute ver\u00f6ffentlichten Diskussionspapier nimmt die Evangelische<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":7589,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7588"}],"collection":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7588"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7588\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7590,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7588\/revisions\/7590"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7589"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}