{"id":7996,"date":"2025-04-02T22:27:02","date_gmt":"2025-04-02T22:27:02","guid":{"rendered":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2025\/04\/02\/29-03-2025-schwerpunkthalbtag-kirchenmusik-oeffnung-des-patenamts-drei-jahre-ukrainehilfe-ehrenamtsthemen-und-mehr\/"},"modified":"2025-04-02T22:27:02","modified_gmt":"2025-04-02T22:27:02","slug":"29-03-2025-schwerpunkthalbtag-kirchenmusik-oeffnung-des-patenamts-drei-jahre-ukrainehilfe-ehrenamtsthemen-und-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krankenhauspfarramt.de\/index.php\/2025\/04\/02\/29-03-2025-schwerpunkthalbtag-kirchenmusik-oeffnung-des-patenamts-drei-jahre-ukrainehilfe-ehrenamtsthemen-und-mehr\/","title":{"rendered":"29.03.2025 Schwerpunkthalbtag Kirchenmusik, \u00d6ffnung des Patenamts, drei Jahre Ukrainehilfe, Ehrenamtsthemen und mehr"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<div>\n<h2><span>Fr\u00fchjahrstagung der Landessynode im Stuttgarter Hospitalhof zu Ende gegangen<\/span><\/h2>\n<p>Am Abend des 29. M\u00e4rz ist die Fr\u00fchjahrstagung der Evangelischen W\u00fcrttembergischen Landessynode zu Ende gegangen. An den beiden Sitzungstagen standen neben einer Reihe von Kirchlichen Gesetzen die Eckwerte zur mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2029 und Themen rund ums Ehrenamt auf der Tagesordnung.\u00a0<\/p>\n<p>Am Freitag begr\u00fc\u00dfte die Landessynode die Mitglieder der Unabh\u00e4ngigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) im Verbund W\u00fcrttemberg und befasste sich intensiv mit den drastischen Einsparpl\u00e4nen der Landeskirche. Am Samstag beschloss die Landessynode eine \u00f6kumenische \u00d6ffnung des Patenamts f\u00fcr beide Taufpaten. Weiterhin befasste sie sich mit der Kirchenmusik und mit einem R\u00fcckblick auf drei Jahre Ukrainehilfe. Weiter wurde der Gesetzesentwurf zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare eingebracht.<\/p>\n<p><strong>Patenamt wird f\u00fcr Christinnen und Christen anderer Konfessionen ge\u00f6ffnet<\/strong><\/p>\n<p>Die Landessynode hat die \u00c4nderung der Taufordnung beschlossen, die mehr \u00f6kumenische Offenheit erm\u00f6glicht: K\u00fcnftig k\u00f6nnen auch beide Taufpaten einer anderen christlichen Konfession angeh\u00f6ren. Bisher musste mindestens einer der beiden Paten evangelisch sein. Prof. Dr. Martin Pl\u00fcmicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete, k\u00fcnftig solle es in \u00a710 Abs. 2 hei\u00dfen: einer der Paten <i>soll<\/i>, statt <i>muss\u00a0<\/i>evangelischer Christ sein, um zum Patenamt zugelassen zu sein. Auch Christen aus Kirchen der ACK k\u00f6nnen das Patenamt \u00fcbernehmen; in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen auch Glieder anderer Kirchen. Diese \u00c4nderung, so Pl\u00fcmicke, helfe aus einem bestehenden Dilemma heraus: Bisher seien beispielsweise katholische Christen h\u00e4ufig auf das Taufzeugenamt reduziert worden, wenn kein evangelischer Pate benannt war. K\u00fcnftig k\u00f6nnten sie in diesem Fall als vollwertige Paten fungieren.<\/p>\n<p><strong>Ehrenamt auch in Leitungsfunktionen gest\u00e4rkt<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Dr. Martin Pl\u00fcmicke berichtete im weiteren Verlauf \u00fcber den eingebrachten Antrag zur Ehrenamtskirche. Dieser habe zum Ziel, bis zu zehn kleinen Kirchengemeinden im Rahmen einer Erprobung die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Pfarrperson zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Die Landessynode stimmte f\u00fcr die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur \u00c4nderung der Kirchengemeindeordnung durch den Oberkirchenrat, damit der\/die 1. und der\/die 2. Vorsitz von gew\u00e4hlten bzw. zugew\u00e4hlten Mitgliedern des Kirchengemeinderats wahrgenommen werden k\u00f6nnen.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Bilanz von drei Jahren landeskirchlicher Ukraine-Hilfe\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsitzende der Ukraine-Koordinations-Gruppe, Kirchenrat Klaus Rieth, berichtete auf der Fr\u00fchjahrssynode \u00fcber die Ukraine-Hilfe der Landeskirche seit M\u00e4rz 2022. Dabei bezifferte er die finanzielle Unterst\u00fctzung auf 750.000 Euro, die die Landeskirche seither aufgebracht habe. Rieth betonte, dass die w\u00fcrttembergische Landeskirche die Landeskirche war, die am schnellsten und konkretesten auf die Aufnahme von ukrainischen Gefl\u00fcchteten reagiert habe. Im Anschluss ging er detailliert auf die Verwendung der finanziellen Mittel ein und forderte zugleich dazu auf, in der Spendenbereitschaft nicht nachzulassen.\u00a0<\/p>\n<p>Rieth bedankte sich bei der Diakonie W\u00fcrttemberg und dem Gustav-Adolf-Werk (GAW) f\u00fcr die gute Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren. Dabei wies er auf konkrete Spendenm\u00f6glichkeiten hin und hob die mehr als 40 Transporte mit Hilfsg\u00fctern in die Ukraine hervor. Abschlie\u00dfend dankte er der Synode, dem Oberkirchenrat und ganz besonders den vielen Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden f\u00fcr ihren Einsatz zugunsten der ukrainischen Gefl\u00fcchteten in W\u00fcrttemberg. Diese Arbeit, so Rieth, sei vielfach von lokalen und regionalen Medien aufgegriffen worden und habe sich damit positiv auf das Image der Landeskirche ausgewirkt.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fc\u00dfung der Mitglieder der Unabh\u00e4ngigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) im Verbund W\u00fcrttemberg<\/strong><\/p>\n<p>Die URAK ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Aufarbeitung von F\u00e4llen sexualisierter Gewalt innerhalb der Landeskirche und des Diakonischen Werks W\u00fcrttemberg. Die Kommission soll das Ausma\u00df sexualisierter Gewalt feststellen, die Strukturen analysieren, die sexualisierte Gewalt erm\u00f6glichen oder beg\u00fcnstigen, Empfehlungen zur Pr\u00e4vention und Aufarbeitung geben und das geschehene Unrecht und die oft lebenslangen Folgen f\u00fcr Betroffene anerkennen. Zentrales Element der Aufarbeitungskommission ist die Partizipation. Die Aufarbeitung soll sich konsequent an den Interessen der Betroffenen orientieren. Die URAK setzt sich aus sieben Kommissionsmitgliedern zusammen, die eine unabh\u00e4ngige Arbeitsweise garantieren sollen:\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li><span>Ralf-Alexander Forkel und Wilhelm Kazmaier sind kommissarische Vertreter der betroffenen Personen aus Kirche und Diakonie. Die Benennung der Betroffenenvertretung und die finale Festlegung der Betroffenenvertretung wird bis Sommer erfolgen.<\/span><\/li>\n<li><span>Als externe Expertinnen und Experten durch das Staatsministerium Baden-W\u00fcrttemberg wurden benannt: Irmgard Fischer-Orthwein. Fischer-Orthwein hat die \u201eAnlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Baden-W\u00fcrttemberg\u201c aufgebaut und von 2012 bis 2018 geleitet. Dr. Dr. Andreas Kruse ist emeritierter Professor am Institut f\u00fcr Gerontologie der Universit\u00e4t Heidelberg und fr\u00fcheres Mitglied des Ethikrats. Prof. Dr. J\u00f6rg Kinzig ist Direktor des Instituts f\u00fcr Kriminologie der Universit\u00e4t T\u00fcbingen.<\/span><\/li>\n<li><span>F\u00fcr die Landeskirche ist die Ulmer Pr\u00e4latin Gabriele Wulz und f\u00fcr das Diakonische Werk ist Prof. Dr. J\u00fcrgen Armbruster, ehemaliges Vorstandsmitglied der Evangelischen Gesellschaft und fr\u00fcherer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Rudolf-Sophien-Stifts, in die Kommission entsendet worden.<\/span><\/li>\n<li><span>Die URAK wird durch eine Gesch\u00e4ftsstelle mit Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Katharina Binder unterst\u00fctzt. Binder war als Sozialplanerin beim Landkreis Ludwigsburg und davor in einer Beratungsstelle f\u00fcr Frauen nach sexualisierter Gewalterfahrung t\u00e4tig.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Synodalpr\u00e4sidentin Sabine Foth dankte den Mitgliedern der Kommission im Namen der Landessynode, \u201edass Sie sich zu dieser verantwortungsvollen und \u00e4u\u00dferst wichtigen Aufgabe haben berufen lassen\u201c. Die Fortsetzung der umfassenden Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sei \u201eeine Verpflichtung einerseits, aber vor allem sollte es f\u00fcr uns alle ein gro\u00dfes Anliegen sein.\u201c<\/p>\n<p><strong>Schwerpunkthalbtag: Kirchenmusik als\u00a0<\/strong>\u201e<strong>Teil der DNA evangelischer Christinnen und Christen<\/strong>\u201c<\/p>\n<p>Am Vormittag des zweiten Sitzungstages befassten sich die Synodalen in Vortr\u00e4gen und vielen praktischen Demonstrationen mit der Lage und den Potenzialen der Kirchenmusik in der Landeskirche.\u00a0Prof. Dr. Dr. G\u00fcnter Thomas von der Ruhr Universit\u00e4t Bochum betonte in einem Impulsreferat, im gemeinsamen Singen verwische die Grenze zwischen Aktivit\u00e4t und Passivit\u00e4t, Selbstbestimmung und Bestimmt-Werden, zwischen Rationalit\u00e4t und Gef\u00fchl: \u201eIm Singen entschlie\u00dfen wir uns, uns entf\u00fchren zu lassen. (&#8230;) Das f\u00fcr eine begrenzte Zeit geliehene Wort, die mit der Musik befristet angeeignete Stimmung erlauben, Glauben und Gottesrede auszuprobieren. (\u2026) Man kann ausprobieren, wie sich dies anf\u00fchlt.\u201c Oberkirchenrat Dr. J\u00f6rg Schneider, Leiter des theologischen Dezernats der Landeskirche, erinnerte daran, dass die musikalische Bildung bei den Menschen zur\u00fcckgehe. Die religi\u00f6se und musikalische Musikalit\u00e4t m\u00fcsse ausgebildet werden: \u201eDas ist eine immense Bildungsaufgabe. Wer soll die leisten? Wer kann sie leisten?\u201c Kirche m\u00fcsse dar\u00fcber nachdenken, wie Gemeinden und Gruppen unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen und welche Arten von Haupt-, Neben- und Ehrenamt es brauche. Landeskirchenmusikdirektor Matthias Hanke sagte, Musik sei \u201eein Teil der DNA evangelischer Christinnen und Christen.\u201c Hierin liege \u201eeine gro\u00dfe Chance der Kirchenmusik f\u00fcr unsere Landeskirche: Menschen mit Gottes N\u00e4he zu begl\u00fccken.\u201c Reichweite gelinge der Kirchenmusik durch \u201edurch eine Vielzahl von Begabten: Ehrenamtliche, Neben- und Hauptberufliche. Sie sind der Schatz, \u201adas Kapital\u2018 dieser Kirche\u201c.<\/p>\n<p><strong>Kirchliche Trauung: Gesetzesentwurf zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare eingebracht<\/strong><\/p>\n<p>Die Landessynode befasste sich am Samstagnachmittag mit einer Reform der kirchlichen Trauung. Gleichgeschlechtliche Paare sollen gem\u00e4\u00df dem vom Oberkirchenrat eingebrachten Vorschlag k\u00fcnftig in allen Gemeinden getraut werden k\u00f6nnen, sofern keine \u00f6rtliche Regelung dagegensteht. Die Bestimmungen zur Trauung von zwei Personen gleichen Geschlechts finden somit auch dann Anwendung, wenn bei einer b\u00fcrgerlichen Eheschlie\u00dfung ein Ehegatte oder beide Ehegatten weder dem m\u00e4nnlichen noch dem weiblichen Geschlecht angeh\u00f6ren. Umfasst wird damit auch eine nichtbin\u00e4re Geschlechtsidentit\u00e4t.\u00a0<\/p>\n<p>Nach diesem Entwurf soll eine einheitliche Agende eingef\u00fchrt werden, das Gewissensschutzrecht soll bestehen bleiben. Der Entwurf wird in den Fachaussch\u00fcssen weiter beraten. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, dass mit dem neuen Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Rechts der kirchlichen Trauung eine Entwicklung fortgesetzt werden solle, die bereits 2019 mit der Einf\u00fchrung gottesdienstlicher Formen f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare begonnen habe. Dabei werde, so Frisch, die bisherige Unterscheidung zwischen \u201ekirchlicher Trauung\u201c und \u201eGottesdienst anl\u00e4sslich einer Eheschlie\u00dfung\u201c aufgehoben. Alle Eheschlie\u00dfungen w\u00fcrden liturgisch als kirchliche Trauung behandelt. Die Trauagende solle damit landeskirchlich einheitlich geregelt werden; die Begrenzung auf ein Viertel der Gemeinden und die Revisionsklausel sollen entfallen. Ein neues Opt-out-Verfahren solle nach diesem Entwurf das bisherige Opt-in-Verfahren ersetzen: Gemeinden, die keine gleichgeschlechtlichen Trauungen durchf\u00fchren m\u00f6chten, m\u00fcssten dies aktiv in ihrer Gottesdienstordnung festlegen. Damit solle der Kritik am bisherigen Verfahren begegnet werden. Wichtig bleibt der Schutz der Gewissensfreiheit: Niemand sei nach diesem Entwurf verpflichtet, eine solche Trauung zu leiten oder daran mitzuwirken. Neu hinzu kommen solle ein ausdr\u00fcckliches Benachteiligungsverbot. Der Entwurf versteht sich laut Dr. Michael Frisch als evolution\u00e4re Weiterentwicklung \u2013 mit dem Ziel, Differenz zu respektieren und zugleich die Einheit der Kirche zu wahren.<\/p>\n<p>Die Pressemitteilung zu den vorgelegten Einsparma\u00dfnahmen f\u00fcr zentrale Dienste, Einrichtungen und Werke sowie den Oberkirchenrat finden Sie\u00a0hier. Bilder von der Synodaltagung finden Sie im\u00a0Pressebereich unserer Website. Auf der\u00a0Tagungsseite finden Sie zudem alle Dokumente zu den beratenen Themen, etwa die ausf\u00fchrlichen Berichte und Antragstexte.<\/p>\n<p>Dan Peter<br \/>Sprecher der Landeskirche<\/p>\n<p>HINWEISE: Die Pressemitteilung zu den vorgelegten Einsparma\u00dfnahmen f\u00fcr zentrale Dienste, Einrichtungen und Werke sowie den Oberkirchenrat finden Sie <u>hier<\/u>.\u00a0<br \/>Bilder von der Synodaltagung finden Sie im <u>Pressebereich unserer Website<\/u>. Auf der <u>Tagungsseite<\/u> finden Sie zudem alle Dokumente zu den beratenen Themen, etwa die ausf\u00fchrlichen Berichte und Antragstexte.<\/p>\n<\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fr\u00fchjahrstagung der Landessynode im Stuttgarter Hospitalhof zu Ende gegangen Am Abend des 29. 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