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„Sea-Watch 4“ weiter festgesetzt – EKD


Der EuGH soll über die von Sea-Watch in Palermo eingelegten Rechtsmittel gegen die Festsetzungen ihrer Rettungsschiffe befinden. Das Verwaltungsgericht Palermo hatte nach Angaben der Hilfsorganisation zu Weihnachten angeordnet, die Sache an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Damit bitte das italienische Gericht den EuGH um Klärung. Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitfinanzierte „Sea-Watch 4“ war im September von den italienischen Behörden festgesetzt worden, nachdem sie bei ihrem ersten Einsatz mehr als 350 Menschen aus Seenot gerettet hatte. Zur Begründung waren angebliche Sicherheitsmängel genannt worden.

Neugebauer kritisierte erneut „vorgeschobene Erklärungen, um uns festzuhalten“. Es könne nicht sein, dass zu viele Rettungswesten an Bord gegen das Schiff sprechen, betonte er. „Und es kann nicht sein, dass ein Abwassertank über Leben und Tod auf dem Mittelmeer entscheidet.“ Allein über Weihnachten habe es wieder mehrere Schiffsunglücke und zahlreiche Tote gegeben. „Wir hoffen, dass die Klärung durch den Europäischen Gerichtshof endlich die unrechtmäßige Praxis der administrativen Festsetzungen beendet, die von den italienischen Behörden genutzt wird, um NGO-Schiffe vom Retten abzuhalten“, erklärte Sea-Watch.

Auch die „Sea-Watch 3“, die zuletzt im Juni im Einsatz war, wartet weiter auf eine Freigabe. Sie liegt im spanischen Burriana, nachdem ihr die Fahrt aus Porto Empedocle in Sizilien dorthin erlaubt worden war.