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Kirchen rufen zur Teilnahme an Sozialwahl auf – EKD


Im Zentrum der Wahl stünden dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Nach sechs Jahren finden im April und Mai 2023 turnusgemäß die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Wahlberechtigten wählen in der Sozialwahl Vorschlagslisten, aus denen sich die Versichertenvertretung in dem jeweiligen Sozialversicherungsträger zusammensetzt. Auf einer gemeinsamen Liste kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), heißt es in der Mitteilung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der ACA träten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren, betonten Kurschus und Bätzing.