Aktive Sterbehilfe muss vermieden werden – Schulungsangebote für Seelsorger
Die katholische und die evangelische Kirche in Württemberg haben sich auf eine Orientierungshilfe zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verständigt. Das gemeinsam erarbeitete Papier enthält eine gemeinsame Stellungnahme beider Kirchen und gibt Seelsorgern Unterstützung, wie sie in ihrer täglichen Arbeit mit dem nun eingeräumten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umgehen können.
„Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, zum schwierigen Thema der Sterbehilfe diese ökumenische Orientierungshilfe zur Verfügung stellen zu können“, freut sich Domkapitular Monsignore Dr. Heinz Detlef Stäps, Leiter der Hauptabteilung für Glaubensfragen und Ökumene im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben uns mit ihrem Urteil offene Fragen hinterlassen, auf die wir in unserer Orientierungshilfe Antworten geben“, ergänzt Oberkirchenrat Professor Dr. Ulrich Heckel, Leiter des Dezernats Theologie und weltweite Kirche bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Dem Urteil gemäß umfasst das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und gewichtet so die Autonomie als Ausdruck der Menschenwürde stärker als den Schutz des Lebens. „Dieser Paradigmenwechsel stellt eine größere Nähe zur aktiven Sterbehilfe her“, erläutert Domkapitular Stäps. Beide Kirchen würden zwar die Absicht des Urteils begrüßen, menschliche Freiheitspotentiale zu stärken, aber dahinter dürfe sich nicht die Verweigerung wirklicher Hilfe verbergen. Deshalb müsse hier konkret festgelegt werden, wie man mit dieser Freiheit umgehe und wo ihre Grenzen seien. Sonst bestehe die massive Gefahr, dass der Paradigmenwechsel in eine „Ökonomisierung des Sterbens“ münde.
„Uns als Seelsorgern muss es deshalb darum gehen, die Sorge um den Menschen umfassend zu stärken“, sagt Oberkirchenrat Heckel. So sei es auch wichtig, darauf zu achten, dass organisierte Angebote sich nicht zur Norm entwickelten.
Aufgabe der christlichen Kirchen sei es, die Kompetenz der Expertinnen und Experten aus Caritas und Diakonie, aus der Palliativ- und Hospizarbeit einzubringen sowie diese in ihrer Beratungs- und Bildungsarbeit zu unterstützen. „Wir beobachten zudem einen engen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Sterbewunsches und der Qualität der Palliativmedizin – umso besser diese ist, umso geringer ist dieser Wunsch“, sagt Domkapitular Stäps. Deshalb müsse die Palliativmedizin gestärkt und ausgebaut werden. Gemeinsam mit Oberkirchenrat Heckel äußert er die Befürchtung, dass Menschen so einsam seien oder unter einem derart großen wirtschaftlichen Druck stehen könnten, dass sie sich nicht für ein Weiterleben entscheiden könnten. „Diesem Denken stellen sich die evangelische und die katholische Kirche in Württemberg eindeutig entgegen“, erklärt Oberkirchenrat Heckel. „Deshalb müssen wir die Fürsorge fördern, damit der Wunsch nach einem selbstbestimmten Ende des Lebens erst gar nicht entsteht“, ergänzt Domkapitular Stäps.
Das Urteil fordere den Gesetzgeber auf, die Suizidhilfe zu regulieren. „Wir unterstützen hierbei den Weg, der auf finanziellen Gewinn angelegte Angebote zum assistierten Suizid unmöglich macht“, so die Vertreter der beiden Kirchen.
Oliver Hoesch, Sprecher der Landeskirche
Thomas Brandl, Direktor Stabsstelle Mediale Kommunikation der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Hinweis: Ein Foto von Prof. Dr. Ulrich Heckel finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Ein Bild von Monsignore Dr. Heinz Detlef Stäps finden Sie im Pressebereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart unter www.drs.de.