„Im Bewusstsein vieler Menschen ist der Sonntag daher als wichtiges und schützenswertes ‚Kulturgut‘ tief verankert“, betonten die Kirchenvertreter. Am 3. März 321 hatte der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum reichsweiten Feiertag erhoben.
„Wie sehr Menschen eine ‚Struktur der Zeit‘ brauchen, haben uns die Erfahrungen der Corona-Pandemie einmal mehr ins Bewusstsein gerufen“, erklärten Bätzing, Bedford-Strohm und Miron: So hätten die sonntäglichen Besuche bei der Verwandtschaft oder Angehörigen im Pflegeheim nicht stattfinden und Fußballmannschaft nicht mehr spielen können, „Gottesdienstbesuche waren gar nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich.“ In der Pandemie habe sich fast jeder von Gewohntem und Geschätztem verabschieden müssen.
Zugleich verschwimme mehr und mehr der wichtige Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeiten durch Homeoffice, mobiles Arbeiten oder asynchrone Arbeitszeiten, so die kirchlichen Spitzenvertreter. Die digitale Transformation werde nicht nur das Arbeiten, sondern auch den Sonntag verändern sowie das Miteinander und „womöglich uns selbst“. „Denn: Die Seele braucht die Unterbrechung des Alltags“, betonen die Bischöfe und der orthodoxe Erzpriester. „Und der Sonntag ist so ein Tag zum Abschalten, im wörtlichen wie übertragenen Sinne.“
Das Jubiläums lasse innehalten, um den Wert des arbeitsfreien Sonntags zu würdigen, der im Grundgesetz-Artikel 140 als Tag „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt sei. Die Kirchen verweisen auch auf die herausragende religiöse Bedeutung des Sonntags als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Der sonntägliche Gottesdienst stehe im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. Auch Islam und Judentum feierten wöchentlich wiederkehrende Tage der Ruhe und Besinnung.
Die Kirchen appellieren zudem an die Bürger, durch eigenen verantwortlichen Umgang mit der Zeit zur Erhaltung des arbeitsfreien Sonntag beizutragen. „Durch unser eigenes Tun und Lassen entscheiden wir Menschen darüber, welchen Wert und welche Qualität der Sonntag für hat“, heißt es dazu in der gemeinsamen Mitteilung.