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Rechte von Flüchtlingen sind unverhandelbar – EKD


Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, hat zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention zur Verteidigung dieses internationalen Abkommens aufgerufen. Es müsse klar sein: „Die Würde und die Rechte von Menschen auf der Flucht sind unverhandelbar“, sagte Bedford-Strohm dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Mittwoch). Doch immer dort, wo sich die Flüchtlingskonvention in der Umsetzung bewähren muss, gerate sie zunehmend auch selbst unter Druck.

Mehr als 82 Millionen Menschen seien weltweit vertrieben oder auf der Flucht Durch die Corona-Pandemie habe sich die Lage von Menschen auf der Flucht noch verschärft, sagte der bayerische Landesbischof und oberste Repräsentant der deutschen Protestanten. Es sei ein Gebot christlicher Nächstenliebe, Menschen, die aus ihren Heimatländern vor Krieg und Elend fliehen, nicht ihrem Elend zu überlassen. „Es liegt an uns zu zeigen, was uns die Menschenwürde und die Menschenrechte wert sind“, sagte Bedford-Strohm.

Das „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ (Genfer Flüchtlingskonvention) war am 28. Juli 1951 in Genf verabschiedet worden und 1954 in Kraft getreten. Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nationalsozialisten gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen.

Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen

„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz und bis heute unverzichtbar“, sagte Bedford-Strohm. Umso dringlicher sei es, die Genfer Flüchtlingskonvention „auch selbst zu schützen“.

Immer dort, wo sich die Genfer Flüchtlingskonvention in der Umsetzung bewähren müsse, gerate sie zunehmend auch selbst unter Druck, fügte Bedford-Strohm hinzu, der auch bayerischer Landesbischof ist.

Es sei ein Gebot christlicher Nächstenliebe, Menschen, die aus ihren Heimatländern vor Krieg und Elend fliehen, nicht ihrem Elend zu überlassen. 

Das 70 Jahre alte Genfer „Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge“ ist die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 am europäischen Hauptsitz der UN in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war einer der ersten Unterzeichner. Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nazis gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention