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Mehreinnahmen aus Energiepauschale für Betroffene einsetzen – EKD


Die mit dem September-Gehalt an Erwerbstätige auszahlte Energiepauschale von 300 Euro ist einkommensteuerpflichtig, dadurch wird auch Kirchensteuer auf den Betrag fällig. Die Kirchensteuer wird von allen einkommensteuerpflichtigen Kirchenmitgliedern als Zusatz zur Einkommens-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer erhoben. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht, in allen übrigen Bundesländern neun Prozent der entsprechend gezahlten Steuern.

Die Höhe der erwarteten zusätzlichen Einnahmen wegen der Energiepreispauschale konnte die EKD zunächst nicht beziffern. Die viertgrößte evangelische Landeskirche in Westfalen schätzt die Mehreinnahmen auf fünf Millionen Euro, die katholischen und evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen sprachen von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.

„Mit ihrer Empfehlung, die sich durch die Energiepreispauschale ergebende Kirchensteuereinnahme für die von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen und nicht für andere kirchliche Zwecke zu verwenden, wollen die evangelische und die katholische Kirche die Mittel unbürokratisch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, erklärten EKD und Bischofskonferenz.

Die EKD gemeinsam mit den 20 evangelischen Landeskirchen und die katholische Bischofskonferenz gaben den Angaben zufolge eine entsprechende Empfehlung an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen. Die Evangelische Kirche von Westfalen erklärte, es biete sich an, das zusätzliche Geld mit einem klaren Verwendungsauftrag dem Diakonischen Werk zur Verfügung zu stellen. Auch in Niedersachsen und Bremen sollen die zusätzlichen Mittel vollständig über Diakonie, Caritas und Kirchengemeinden den Menschen zugutekommen, „die in Not geraten“.