Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen hat am 11. September 2019 im Rahmen einer Pressekonferenz das Studiendokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Dokument versteht sich als ein Diskussionsbeitrag, aber auch als ein Votum zur Beratung in den kirchenleitenden Organen der evangelischen und römisch-katholischen Kirchen.
Der Rat der EKD hat sich in seiner Sitzung am 28./29. Februar 2020 eingehend mit dem Dokument befasst. Er dankt den Autorinnen und Autoren und würdigt das Dokument als eine theologisch konsequente Fortsetzung des mit der wechselseitigen Anerkennung der Taufe 2007 und des in diesem Zusammenhang formulierten Grundeinverständnisses beschrittenen Weges der Vertiefung der ökumenischen Beziehungen.
Das Dokument stellt eine schriftgemäße und theologisch substanzielle Grundlage für ein gemeinsames Grundeinverständnis über das Herrenmahl bereit, die dem Rat geeignet erscheint, die in vielfacher Hinsicht bereits erzielten Gemeinsamkeiten auch mit Blick auf die gegenwärtige Praxis der Feier des Abendmahles bzw. der Eucharistie zu vertiefen.
Der Rat nimmt dankbar zur Kenntnis, dass das Dokument wesentliche theologische Einsichten dergestalt reformuliert, dass so-wohl die evangelischen als auch die katholischen Geschwister ihren Glauben darin wiedererkennen können. Aus evangelischer Sicht bestärkt der Text die evangelische Haltung zur eucharistischen Gastfreundschaft und die Bereitschaft, alle Getauften zur Feier des Abendmahls einzuladen. Der Text eröffnet einen Raum, in dem die oftmals in den Gemeinden vorzufindende Praxis einer wechselseitigen Teilnahme am Abendmahl bzw. der Eucharistie ohne Belastung der Gewissen möglich wird.
Dem Rat ist bewusst, dass mit dieser Perspektive auch Fragen an die evangelische Abendmahlspraxis im Blick auf Leitung und Gestaltung verbunden sind. Daran wollen wir weiterarbeiten.
Der Rat bittet die katholischen Geschwister vor diesem Hintergrund, das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises als Fortschreibung der mit der pastoralen Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ von 2018 eröffneten Perspektive einer ein-gehenden Beratung zu unterziehen.
Er verbindet diese Bitte mit der Hoffnung, dass die ökumenisch fruchtbaren Erfahrungen des Christusfestes 2017 auch im täglichen Leben evangelischer und katholischer Christen und Christinnen segensreich fortwirken mögen und das gemeinsame Zeugnis des Evangeliums befördern.