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Kirchen und Diakonie passen Hilfen an – EKD


Die Kommission werte wiederum aus, ob alle Angaben plausibel seien und ob ein Anspruch auf Zahlung bestehe. Voraussetzung ist den Angaben zufolge, dass die Betroffenen in der Regel zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, die Taten verjährt sind und ein institutionelles Versagen vorlag.

“Wer in den vergangenen Jahren eine pauschale Zahlung in Anerkennung seines Leids erhalten hat, bekommt ebenfalls die Möglichkeit einer individuellen Prüfung”, sagte FUVVS-Mitarbeiterin Teresa Thater. Sie habe bereits rund 200 Betroffene angeschrieben, von denen bislang 110 einen neuen Antrag stellen wollten.

Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, unterstrich die Bedeutung des neuen Vorgehens: “Durch die Arbeit der Unabhängigen Kommission nehmen wir das Leid der Betroffenen und ihre damalige Ohnmacht wahr, geben ihnen die Möglichkeit, bisher Ungesagtes auszusprechen, schenken ihren Schilderungen Gehör und setzen uns mit dem individuellen Erleben der Betroffenen auseinander.”


Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Diakonie Rheinland, Westfalen, Lippe
Evangelische Kirche von Westfalen