EKD News

In der Mehrzahl der Bundesländer kein 3G für Gottesdienste – EKD


Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen gelte: Wenn sich die Gemeinde für eine 3G-Regel entscheidet – dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben -, braucht es keine Personenobergrenze.

In Nordrhein-Westfalen heißt es in der Verordnung: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.“ Auch in Hessen macht man keine bindenden Vorgaben für Gottesdienste. „Das entspricht unserem Verständnis vom Verhältnis zwischen Staat und Kirche“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zur Begründung.

Welche Regeln in den einzelnen Gemeinden gelten, kann aber auch regional abweichen. Die 20 evangelischen Landeskirchen etwa geben Empfehlungen für ihre Gemeinden aus. Wie sich die Gemeinde im geltenden rechtlichen Rahmen verhält, entscheiden aber meist die Gemeindeleitungen vor Ort.

So empfiehlt beispielsweise die westfälische Landeskirche, „Gottesdienste mit nachweislich geimpften, genesenen oder getesteten Personen zu feiern und auf dieser Grundlage dazu einzuladen“, wie aus den aktualisierten „Empfehlungen zur Gestaltung kirchlichen Lebens“ hervorgeht. Gottesdienste sollten weiter für alle Menschen zugänglich bleiben. Zusätzlich zu der 3G-Regel sollten „hinreichende Abstände“ zwischen den Besuchern vorgesehen und das Tragen von Masken beim Singen und Bewegen vorgeschrieben werden.