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Unklare Suizid-Regelung belastet die Einrichtungen – EKD


Bislang gebe es in den Einrichtungen der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe keine einheitliche Praxis, sagte Heine-Göttelmann. Es gebe Einrichtungen, die unter bestimmten Rahmenbedingungen assistierten Suizid zulassen würden. Viele versuchten, „eine Haltung zu entwickeln“. Laut dem Bundesverfassungsgericht könne niemand zur Hilfe am Suizid gezwungen werden, betonte er.

Der Gesetzgeber müsse Freiheiten gestalten und begrenzen sowie zugleich Leben schützen. „Es sollte alles unternommen werden, Menschen das Leben zu ermöglichen und ihnen eine gute Versorgung und Suizidprävention zukommen zu lassen“, unterstrich Heine-Göttelmann. Die Selbsttötung sei eine Ausnahme und ein Sonderfall. Die Würde des Menschen komme gerade in solchen Situationen zum Ausdruck, in denen der Mensch seine Freiheit gestalte – in der Regel lebensdienlich. „Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es ein würdiges Sterben geben kann und sollte“, erklärte der Theologische Vorstand.

Am 6. Juli waren zwei Vorschläge für ein neues Sterbehilfe-Gesetz im Bundestag gescheitert. Das Parlament stimmte gegen die aus den Reihen des Parlaments vorgelegten Entwürfe, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.