Public Viewing: Welche rechtlichen Fragen müssen Kirchengemeinden prüfen?
Kirchengemeinden können grundsätzlich Public Viewing anbieten. Sie müssen aber rechtliche Rahmenbedingungen prüfen. Insbesondere:
- Übertragungsrechte
- GEMA-Fragen
- mögliche FIFA-Lizenzen
- Lärmschutz und lokale Genehmigungen
Interessierte Gemeinden können sich auf der Website der GEMA zu den lizenzrechtlichen Bestimmungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen informieren.
Bei der Frage der Lizenz spielt eine Rolle, ob man nur für einmalige Veranstaltungen eine Lizenz braucht oder ob eine durchgehende Wiedergabe der WM-Spiele geplant ist. Letzteres dürfte eher die Ausnahme sein.
Public Viewing in Kirchengemeinden: Was bei lokalen Behörden zu klären ist
In Bezug auf eine richtige Tariffindung können evangelische Kirchengemeinden sich an das Servicecenter der GEMA wenden. Zudem könnte geprüft werden, ob es Verträge z.B. zwischen dem jeweiligen Bundesland und der GEMA für Festveranstaltungen gibt. Dabei handelt es sich um Verträge, die einige Länder zur Förderung des Ehrenamtes mit der GEMA – ganz unabhängig vom Public Viewing – abgeschlossen haben und bei denen kirchliche Veranstaltungen je nach Ausgestaltung einbezogen sein können. Bei kirchlichen Angeboten gilt es Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent.
Ferner muss mit den örtlichen Behörden über die Genehmigung der Veranstaltungen in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (Zeitpunkt/Lärmschutz etc.) in Kontakt getreten werden (s. hierzu die Website des Bundesumweltministeriums: Public-Viewing-Verordnung | Cluster).
Eine weitere Lizenzeinholung bei der FIFA zum Public Viewing wäre dann erforderlich, wenn es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt. Hierzu hat die Fifa Kriterien aufgestellt (Public Viewing – FIFA Public Viewing).
Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung; evangelische Kirchengemeinden sollten im Einzelfall die zuständigen Stellen, Behörden oder fachkundigen Ansprechpersonen einbeziehen.