Der Schutz des Nächsten ist eine dem Glauben an den dreieinigen Gott innewohnende Forderung; insofern werden im Folgenden Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirchen formuliert, die nicht allein den virologischen Einsichten Folge leisten, sondern auch den eigenen ethischen Einsichten zum Schutz der Nächsten. Die akkurate Beachtung der folgenden Regelungen entspricht daher der Eigenverantwortung aller Akteure und wird in den jeweiligen Landeskirchen bzw. Regionen unter den dort obwaltenden Näherbestimmungen umgesetzt. Zugleich werden diese Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirchen im Blick auf eventuell weitere Lockerungen und/oder Festlegungen der Bundesregierung regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.
1. Die öffentlichen Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in Kirchen oder open air gefeiert, – und nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen.
Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen (Desinfektionsmittel bereitstellen; Waschbecken – wo möglich – zugänglich machen; Türgriffe/Handläufe desinfizieren) gefeiert werden; insbesondere ist darauf zu achten, dass
- der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Personen entsprechend eineinhalb bis zwei Meter in jede Richtung beträgt, sodass eine Höchstzahl von Teilnehmenden je nach Kirchengröße festgelegt wird,
- die einzunehmenden Plätze markiert werden, wobei Hausstandsgemeinschaften nicht getrennt werden,
- die Emporen für die Gottesdienstgemeinde nicht genutzt werden,
- das Betreten und Verlassen der Kirche geordnet organisiert werden
- eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können,
- liturgische Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß) vermieden werden,
- der Ablauf des Gottesdienstes auf Extrazetteln oder mittels Beamer bekannt gemacht werden,
- dringend empfohlen wird, Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen,
- Kollekten nur am Ausgang eingelegt werden.
2. Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei großer Nachfrage sind mehrere Gottesdienste sinnvoll; Kindergottesdienste sollten an die Öffnungen von Kitas/Grundschulen/Spielplätzen gebunden sein und nur im kleinen Kreis gefeiert werden.
3. Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden.
4. Abendmahlsfeiern erfordern besondere hygienische Achtsamkeit; deswegen zuerst die Erinnerung, dass ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert werden soll, sollte die Kelchkommunion unterbleiben bzw. nur mit Einzelkelchen erfolgen.
5. Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab sollten im Einklang mit den regional geltenden Regeln gestaltet werden.
6. Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden.
7. Von Konfirmationen, Ordinationen und anderen, begegnungsintensiven Feierformen sollte vorerst abgesehen werden, um erst Erfahrungen mit den hier beschriebenen Gottesdienstformaten zu sammeln. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.
8. Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt; Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und unter Beachtung der regionalen Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte selbstverständlich sein.
9. Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.
Stand, 24. April 2020
Verantwortliche Gestaltung von Gottesdiensten
in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)