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Sondersynode wählt neuen pfälzischen Kirchenpräsidenten – EKD


Speyer (epd). Auf einer Sondersynode in Speyer entscheidet die Evangelische Kirche der Pfalz am Samstag über die Nachfolge von Kirchenpräsident Christian Schad. Zur Wahl stellen sich die Oberkirchenrätinnen Marianne Wagner und Dorothee Wüst sowie Diakoniepfarrer Albrecht Bähr. Schad, der auch der Union Evangelischer Kirchen (UEK) vorsteht, geht Ende Februar 2021 in den Ruhestand. Die Amtszeit des neuen Kirchenpräsidenten oder der neuen Kirchenpräsidentin beträgt sieben Jahre.

Wagner (58) aus Neustadt an der Weinstraße ist seit 2016 als Oberkirchenrätin für das theologische Personal der Landeskirche zuständig. Wüst (55) aus Kaiserslautern ist seit 2019 als Bildungsdezernentin zuständig für Schul- und Bildungsfragen. Bähr (59) ist seit 2011 Landespfarrer für Diakonie und zudem seit 2002 Beauftragter der Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz in Mainz.

Frühjahrssynode wegen der Corona ausgefallen

Die Sondersynode findet am 19. September statt, weil die geplante Frühjahrssynode wegen der Corona-Einschränkungen ausgefallen war. Neben einem Wort von Kirchenpräsident Schad zur Pandemie stehen zudem Beschlüsse über Kirchengesetze sowie die Entscheidung über ein zweites stellvertretendes Mitglied der Kirchenregierung auf dem Programm. Der Landessynode gehören derzeit 70 Mitglieder an – 45 weltliche und 25 geistliche. Acht der 70 Mitglieder sind berufen.

Die Landessynode ist als kirchliche Volksvertretung die Inhaberin der Kirchengewalt. Sie trifft wesentliche Entscheidungen in den geistlichen, rechtlichen und finanziellen Bereichen der Landeskirche. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.


Der Zugang zur Sondersynode in der Speyerer Stadthalle ist aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln nur für Synodale und angemeldete Pressevertreterinnen und -vertreter möglich. Die Tagung wird erstmals im Internet per Livestream auf dem Youtube-Kanal der Landeskirche übertragen. Zudem kann der Livestream in der Speyerer protestantischen Gedächtniskirche auf einer Leinwand verfolgt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für Besucherinnen und Besucher erforderlich.