Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das seit 2015 geltende Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt. Danach stand es unter Strafe, wenn Organisationen oder Ärzte wiederholt Sterbewilligen bei der Selbsttötung halfen. Die beiden großen Kirchen hatten sich enttäuscht über das Urteil geäußert. Ob sich der Bundestag noch in dieser Wahlperiode mit einem neuen Sterbehilfe-Gesetz befassen wird, ist offen.
Die Diakonie forderte die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsangeboten zügig umzusetzen. Um schwerstkranken Menschen ihre letzte Lebensphase so angenehm wie möglich zu machen, müssten „sich ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativdienste in regionalen Netzwerken zusammenschließen und ihre Ressourcen, Erfahrungen und Kompetenzen bündeln“, sagte Diakonievorständin Maria Loheide. Auch die Koordination der Zusammenarbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen sei wichtig: „Dafür müssen professionelle Koordinierungsstellen strukturell gesichert und verlässlich finanziert werden.“