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Landeskirche will Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessern – EKD


Die Synode befasst sich bei der Tagung mit einem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das am Freitag beschlossen werden und am 1. November in Kraft treten soll. Vorgesehen war ursprünglich, dass das Gesetz bereits zum 1. Mai in Kraft tritt. Weil die Frühjahrstagung der Synode wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt werden musste und das Gesetz deshalb nicht beschlossen werden konnte, war dies jedoch nicht möglich.

Aus dem christlichen Menschenbild erwachse die Verantwortung, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche, Hilfe- und Unterstützungsbedürftige sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten soll eine Beschäftigung im Bereich der Kirche in der Regel ausgeschlossen sein.