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EKD-Kulturbeauftragter verteidigt offene Kirchen – EKD


Das Recht, seine Religion frei und unter Einhaltung aller Hygieneregeln auszuüben, sei ein Indikator für die Humanität einer Gesellschaft, betonte der Theologe: “Dazu gehört übrigens nicht nur der Gottesdienst im engeren Sinn, sondern genauso die Seelsorge, also der Zugang von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu Altenheimen, Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen.”

Gottesdienst und Seelsorge stärkten die Abwehrkräfte, so Claussen weiter: “Im Jargon von Hygienetechnokraten mag dies als ‘nicht systemrelevant’ gelten, für mich und viele Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche ist es lebensnotwendig.” Claussen reagierte damit auf Vorwürfe, die Kirchen würden trotz verschärfter Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht auf ihre Gottesdienste verzichten.